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Fehler bei Absetzung für Abnutzung für Gebäude

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    Fehler bei Absetzung für Abnutzung für Gebäude

    Hallo zusammen,

    ich kann mir folgenden Fehler bei der Anlage V (4 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude (ohne Beträge in den Zeilen 34 und 35) leider nicht erklären.

    Ich trage bei einer linearen Abschreibung von 2% (Angenommen Gebäudeanteil 100.000€) die 2% und 2.000 € an Kosten ein. Danach kommt die Fehlermeldung (s. Screenshot).

    Kann mir jemand helfen, was in die letzten 3 Felder eingetragen werden muss/soll ?

    Vielen Dank!

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    #2
    Du hast zwar den Gesamtbetrag angegeben, aber nicht, wieviel davon als Werbungskosten berücksichtigt werden sollen. Wird die Immobilie teilweise selbstgenutzt? Jedenfalls solltest Du die unteren Zeilen noch ausfüllen.

    Kommentar


      #3
      Die Wohnung wird zu 100% vermietet und als Kapitalanlage genutzt. Muss ich also die vollen 2.000 € in das Feld Werbungskosten übertragen?

      Kommentar


        #4
        Die Wohnung wird zu 100% vermietet
        Dann musst du doch bei Gesamtbetrag nichts eintragen. Schreib den AfA-Betrag von 2.000 € nur in die unterste Zeile.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          @Charlie24
          Meinst du ohne das Kreuzchen (X) bei "ermittelt durch direkte Zuordnung" (s. Anhang) ?
          Angehängte Dateien

          Kommentar


            #6
            Es fehlt nur der Haken bei wie 2019, sonst passt das so. Angaben zu verhältnismäßig oder durch direkte Zuordnung ermittelt, sind nur bei Objekten

            erforderlich, die teilweise eigengenutzt sind. Im aktuellen Formular für 2020 hat man leider die Erläuterungen dazu entfernt, bis 2019 war das Formular

            besser kommentiert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Schonmal vielen Dank. Bei "wie 2019" habe ich keinen Haken, weil ich das Objekt erst 2020 erworben habe.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Es fehlt nur der Haken bei wie 2019, sonst passt das so. Angaben zu verhältnismäßig oder durch direkte Zuordnung ermittelt, sind nur bei Objekten

                erforderlich, die teilweise eigengenutzt sind. Im aktuellen Formular für 2020 hat man leider die Erläuterungen dazu entfernt, bis 2019 war das Formular

                besser kommentiert.
                Hallo,

                ist doch gar nicht klar, dass der Haken fehlt.
                kann doch erst ab 2020 gelten.
                Direkte Zuordnung ist doch nie teilweise genutzt. Wie soll das gehen?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  kann doch erst ab 2020 gelten.
                  Wenn die AfA erst 2020 beginnt, dann macht man eben den Haken bei laut Erläuterung und gibt unter Erläuterung u. a. die BMG für die AfA ein.

                  Direkte Zuordnung ist doch nie teilweise genutzt. Wie soll das gehen?
                  Aber natürlich geht das. Die Gebäude-AfA ist nur ein schlechtes Beispiel, weil die praktisch immer verhältnismäßig aufgeteilt wird.

                  Aber wenn ich z. B. nur das Bad in einer vermieteten Wohnung saniere, kann ich doch die Kosten direkt zuordnen, da brauche ich doch nicht verhältnismäßig

                  aufzuteilen. Ich würde dir raten, mal einen Blick in die Anlage V bei ElsterFormular werfen. Vielleicht verstehst du dann, wie das gemeint ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn die AfA erst 2020 beginnt, dann macht man eben den Haken bei laut Erläuterung und gibt unter Erläuterung u. a. die BMG für die AfA ein.


                    Aber natürlich geht das. Die Gebäude-AfA ist nur ein schlechtes Beispiel, weil die praktisch immer verhältnismäßig aufgeteilt wird.

                    Aber wenn ich z. B. nur das Bad in einer vermieteten Wohnung saniere, kann ich doch die Kosten direkt zuordnen, da brauche ich doch nicht verhältnismäßig

                    aufzuteilen. Ich würde dir raten, mal einen Blick in die Anlage V bei ElsterFormular werfen. Vielleicht verstehst du dann, wie das gemeint ist.
                    Hallo,

                    ich habe selbst mit vermieteten Objekten zu tun.
                    Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
                    Das vermietete Objekt hat einen Wert von 100000.-
                    2% AfA 2000.- direkt zugeordnet. Was soll hier verhältnismäßig aufgeteilt werden.
                    Da gibt es kein Verhältnis

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      Eine Angabe ermittelt durch direkte Zuordnung ist bei zu 100% vermieteten Objekten absolut überflüssig !

                      AfA_2019.JPG
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Hallo,

                        Charlie24

                        da du mich in Beitrag #9 auf EF verwiesen hast, müsste dir auffallen, dass bei Gebäude AfA ein Eintrag
                        zu direkter Nutzung erforderlich ist.
                        Ergo für mich bei Mein Elster auch.
                        Alles andere ist doch Unsinn


                        Gruß FIGUL

                        Kommentar


                          #13
                          ... dass bei Gebäude AfA ein Eintrag zu direkter Nutzung erforderlich ist.
                          Das meinst aber nur du ! Die Spalte 2 darf auch bei EF nur ausgefüllt werden, wenn die Aufwendungen für das Gebäude

                          nur teilweise Werbungskosten sind. Steht doch auf Seite 2 der Anlage V oben und ist auch leicht zu verstehen.

                          Gebäude_AfA_EF.JPG
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            Wenn ich in Spalte 1 den Betrag eingebe,Spalte 2 ankreuze und Spalze 4 den Betrag eingebe ,
                            fäält die Katze auf die selben Füße.
                            Was soll das ?

                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              fäält die Katze auf die selben Füße.
                              Aber das entspricht nicht der Zeilenerläuterung und ist überflüssig wie ein Kropf !

                              Wer lesen kann, spart sich solche Eingaben.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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