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Wo Wohngeld einzutragen?

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    Wo Wohngeld einzutragen?

    Hallo,

    es geht um eine vermietete ETW und somit um die Anlage V.

    Wo ist das Wohngeld (abzgl. IHR und Verwalterkosten) einzutragen?

    Unter "14 - Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl"

    oder

    15 - Verwaltungskosten

    oder ganz wo anders?

    Vielen Dank!

    #2
    Ich trage das gekürzt um die reinen Verwaltungskosten und den Erhaltungsaufwand auf Seite 14 ein. So ganz genau aufteilen geht aber nicht immer.

    Wichtig ist, dass man die Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage herausrechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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