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Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte

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    Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte

    Hallo zusammen,

    ich verstehe grade nicht ganz, wieso ich bei einer zusammen veranlagten Steuererklärung in der Anlage V die Überschüsse zwischen Ehemann udn Ehefrau aufteilen muss?

    Gibt es da etwas besonderes zu beachten? Würde es sonst mit jeweils 50% (s. Anhang) eintragen.

    Vielen Dank!

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    #2
    Du musst sie dann aufteilen, wenn sie auch tatsächlich auf die Eheleute aufzuteilen sind, d.h. das Grundstück auch Beiden gehört. Wenn die Eigentumsverhältnisse z.B. 1/4 zu 3/4 wären, wären die Einkünfte entsprechend aufzuteilen.

    Deine Frage nach dem wieso: Es kann eine steuerliche Auswirkung haben, muss es aber nicht notwendigerweise. Ich denke z.B. daran, wenn Ihr euch mal für eine Einzelveranlagung von Ehegatten entscheidet oder wenn A den Altersentlastungsbetrag bekommt, B aber noch zu jung ist. Oder B kirchensteuerpflichtig ist und A nicht usw.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke Picard777

      d.h wenn beide im Grundbuch zu je 1/2 drin stehen muss (?) auch der Überschuss in diesem Verhältnis aufgeteilt werden?

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        #4
        Bitte die schon vorhandenen Einträge für SteuerNr.: 87135/35502

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          #5
          d.h wenn beide im Grundbuch zu je 1/2 drin stehen muss (?) auch der Überschuss in diesem Verhältnis aufgeteilt werden?
          Richtig, es sei denn, es gibt Sondervereinbarungen zwischen den Ehegatten, was aber eher unüblich ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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