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Hohe Nachzahlung nach Berufseinstieg

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    Hohe Nachzahlung nach Berufseinstieg

    Hallo zusammen,
    ich benutze dieses Jahr „Mein Elster“ zum zweiten Mal und bin nun nach meinem Studium ins Berufsleben eingestiegen.

    Ich glaube beim Eintragen sind mir ein paar Fehler passiert, da ich als normaler Arbeitnehmer knapp 700€ zurückzahlen muss und ich hoffe es kann mir jemand mein Unwissen aufzuklären.
    Nun zu meinen Daten:
    Ich habe ganz normal Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt, wie ich es auch letzte Jahre gemacht habe. Aus der Lohnsteuerbescheinigung habe ich alle Zahlen in die entsprechenden Felder übertragen.
    - Ich hatte vom 01.01. – 31.03 als Student bereits mehr als 450€ verdient. Insgesamt waren es circa 4000€ und habe 144€ Lohnsteuer bezahlt. -> Lohnsteuerklasse 1
    - Seit 01.04. bin ich nun Vollzeit eingestellt, wobei ich einmal 16.300€ in Lohnsteuerklasse 1 verdient habe und damit 1530€ Lohnsteuer bezahlt habe.
    - Meine zweite Einnahme liegt bei knapp 20.000€ und Lohnsteuern von 4400€, hier werde ich in Steuerklasse 6 abgerechnet.
    - Ich bin auch innerhalb des Jahres aus der Kirche ausgetreten, was ich im Reiter „Wechsel der Religionszugehörigkeit im Kalenderjahr 2020“ eingetragen habe. Bis einschließlich März musste ich Kirchensteuern bezahlen.

    Nun zu meinen Ergebnissen:
    Auszug.PNG

    Die knapp 500€ Kirchensteuer kommen wohl daher, dass Elster immer das ganze Jahr berechnet, zumindest habe ich das hier im Forum schon gefunden. Stimmt das soweit?
    Warum ich aber bei den Einkommensteuern und dem Solidaritätszuschlag ebenfalls nachzahlen muss, ist mir nicht ganz klar, kann es sein, dass ich irgendwo falsche Daten eingegeben habe?

    Ich hoffe es findet sich hier jemand der mir bei meinem Problem weiterhelfen kann.
    Besten Dank im Voraus


    #2
    kann es sein, dass ich irgendwo falsche Daten eingegeben habe?
    Das kann natürlich schon sein, aber das lässt sich ohne die Veröffentlichung der ausführlichen Steuerberechnung nicht beurteilen.

    Aus den festgesetzten Beträgen allein lassen sich keine Rückschlüsse ziehen Jetzt deine Angaben zu den Bruttolöhnen selbst zu addieren,

    ist mir ehrlich gesagt doch zu aufwändig. Deine Religionszugehörigkeit hast du auf Seite 10 des Hauptvordrucks -HV- monatsweise erklärt,

    auf der Seite 1 HV ist bei der Zeile 10 keine Angabe ausgewählt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die festgesetzte Kirchensteuer beträgt ja genau 8 % der Einkommensteuer. Da hast Du das der Software nicht klar gemacht, dass Du ausgetreten bist. Die Kirchensteuer wird also deshalb nachgefordert.

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        #4
        Eine Kirchensteuernachzahlung wird es aber in jedem Fall geben, da er erst im März ausgetreten ist und nur 2,04 € Kirchenlohnsteuer einbehalten wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Charlie24
          Deine Religionszugehörigkeit hast du auf Seite 10 des Hauptvordrucks -HV- monatsweise erklärt,
          Ja genau, dort habe ich das ganze Monatsweise eingetragen.
          auf der Seite 1 HV ist bei der Zeile 10 keine Angabe ausgewählt ?
          Richtig hier habe ich keine Angabe gemacht, da mir sonst bei der Pürfung immer ein Fehler angezeigt wird. Sollte ich hier vielleicht doch lieber "nicht kirchensteuerpflichtig" eintragen?

          Ich habe die detaillierte Steuerberechnung nochmal im Anhang hochgeladen.

          @L. E. Fant
          Das heißt also, ich sollte in Zeile 10 eine Angabe machen?

          Besten Dank euch beiden.
          Angehängte Dateien

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            #6
            In der Berechnung finde ich keinen Fehler. Aufgefallen ist mir nur, dass du in der Anlage Sonderausgaben 14,00 € Kirchensteuer erklärt hast,

            aber bei der Abrechnungstabelle nur 2,04 € stehen. Kannst du mal die Lohnsteuerabzüge aus allen Lohnsteuerbescheinigungen manuell addieren,

            vielleicht stimmt der Betrag von 6.160,00 € in der Abrechnungstabelle nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Eine Kirchensteuernachzahlung wird es aber in jedem Fall geben, da er erst im März ausgetreten ist und nur 2,04 € Kirchenlohnsteuer einbehalten wurde.
              8 % Kirchensteuer bei Austritt im März ist mit absoluter Sicherheit nicht richtig.

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                #8
                8 % Kirchensteuer bei Austritt im März ist mit absoluter Sicherheit nicht richtig.
                Natürlich ist die Nachzahlung nicht so hoch, wie in der Berechnung ausgewiesen, aber 3/12 oder auch 4/12 des Jahreswerts wird er zahlen müssen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  mir war als erstes der relativ hohe Betrag auf Steuerklasse 6 aufgefallen. Und das führt häufig zu Nachzahlungen.

                  Bei Steuerklasse 6 wird zwar schon höher besteuert (weil ohne Grundfreibetrag und ohne Werbungskostenpauschale), allerdings fängt die Berechnung wieder bei Null an. Praktisch hat man damit 2 getrennte Einkommen, aber ohne Progression untereinander. [ich hoffe es ist verständlich was ich meine]

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    3/12 oder auch 4/12 des Jahreswerts wird er zahlen müssen.
                    Das bestreitet ja niemand. Die Überschrift des Threads Hohe Nachzahlung nach Berufseinstieg relativiert sich dann. Die verbleibende Nachzahlung wäre nachvollziehbar.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo zusammen,
                      vielen Dank für die vielen Hinweise:
                      In der Berechnung finde ich keinen Fehler. Aufgefallen ist mir nur, dass du in der Anlage Sonderausgaben 14,00 € Kirchensteuer erklärt hast,

                      aber bei der Abrechnungstabelle nur 2,04 € stehen.
                      Da hast du Recht, da war ein Fehler drin. Bei der einen Lohnsteuerbescheinigung hab ich die Kirchensteuer vergessen. Jetzt passt es aber auch wieder mit den 14€!

                      Kannst du mal die Lohnsteuerabzüge aus allen Lohnsteuerbescheinigungen manuell addieren,

                      vielleicht stimmt der Betrag von 6.160,00 € in der Abrechnungstabelle nicht.
                      Das habe ich ebenfalls gemacht und es stimmt ziemlich genau, ich komme auf 6159,6€.

                      mir war als erstes der relativ hohe Betrag auf Steuerklasse 6 aufgefallen. Und das führt häufig zu Nachzahlungen.

                      Bei Steuerklasse 6 wird zwar schon höher besteuert (weil ohne Grundfreibetrag und ohne Werbungskostenpauschale), allerdings fängt die Berechnung wieder bei Null an. Praktisch hat man damit 2 getrennte Einkommen, aber ohne Progression untereinander. [ich hoffe es ist verständlich was ich meine]
                      Das verstehe ich leider nicht. Wieso muss ich eine Nachzahlung machen, wenn ich viel Lohnstuern in Klasse 6 bezahlen?

                      So langsam frage ich mich, ob ich dieses Jahr wirklich eine Steuererklärung abgeben soll. Da ich nicht dazu verpflichtet bin und wohl eine Nachzahlung tätigen muss, weshalb auch immer lohnt sich das für mich ja nicht!?

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                        #12
                        Da ich nicht dazu verpflichtet bin und wohl eine Nachzahlung tätigen muss,
                        Natürlich bist du verpflichtet! Du hast Arbeitslohn bezogen, bei dem der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 6 erfolgt ist, das führt zur Erklärungspflicht.

                        Bei Steuerklasse 6 kann es immer zu Nachzahlungen kommen, genau deshalb besteht ja auch die Erklärungspflicht. Ich habe das mit der Steuerklasse 6

                        anfänglich auch überlesen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Gast0761 Beitrag anzeigen
                          Das verstehe ich leider nicht
                          Du hast ja auf beiden Steuerklassen relativ viel verdient. Dabei wurde quasi die Progression 'ausgeschaltet'. Wenn man zwei Mal 20.000 Euro versteuert, dann ist das natürlich weniger als wenn man ein Mal 40.000 Euro versteuert.

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                            #14
                            Du hast ja auf beiden Steuerklassen relativ viel verdient.
                            Wobei es auch noch so ist, dass er bei seinem Hauptarbeitgeber rund 3.500,00 € weniger verdient hat, als bei dem Nebenarbeitgeber auf Steuerklasse 6.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Natürlich bist du verpflichtet! Du hast Arbeitslohn bezogen, bei dem der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 6 erfolgt ist, das führt zur Erklärungspflicht.

                              Bei Steuerklasse 6 kann es immer zu Nachzahlungen kommen, genau deshalb besteht ja auch die Erklärungspflicht. Ich habe das mit der Steuerklasse 6

                              anfänglich auch überlesen.
                              Danke für die Aufklären, dass wusste ich nicht, dass man bei Steuerklasse 6 verpflichtet ist. Wieder was gelernt!

                              Du hast ja auf beiden Steuerklassen relativ viel verdient. Dabei wurde quasi die Progression 'ausgeschaltet'. Wenn man zwei Mal 20.000 Euro versteuert, dann ist das natürlich weniger als wenn man ein Mal 40.000 Euro versteuert.
                              So ist es mir jetzt auch klar, danke für die erneute Erklärung!

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