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Zu versteuerndes Einkommen ( Freibetrag Kind weg )

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    Zu versteuerndes Einkommen ( Freibetrag Kind weg )

    Hallo,

    Ich habe mal eine Frage. Ich habe meine Steuer mit Mein Elster gemacht und habe mir alles berechnen lassen und habe mir die Berechnung abgespeichert, aber nicht abgeschickt. ( das war am 27.02.21 ) Da hätte ich noch 406 Euro zurück bekommen.
    Jetzt habe ich das Formular wieder geöffnet, habe alles nochmal durchgeblättert und mir alles wieder berechnen lassen, und jetzt soll ich noch 340 Euro zurück bekommen. Ich habe nichts geändert. Wenn ich beide Berechnungen nebeneinander öffne und vergleiche, fällt mir auf dass Bei zu versteuerndes Einkommen auf, das da der Freibetrag Kind nicht berücksichtigt wird. Kind ist aber weiter eingetragen usw. Woran kann das liegen?
    Ich habe mal ein Bild mit beiden Berechnungen angehängt.

    Gruß Mike79
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    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Ich kann deine Anhänge selbst mit Brille nicht lesen. Man kann beim Hochladen Angaben zur Größe von Bildern machen, zumindest bei jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Kind ist aber weiter eingetragen usw. Woran kann das liegen?
      Jetzt unabhängig von der Lesbarkeit deiner Bilder: Es kann daran liegen, dass die Berechnung bei der Günstigerprüfung Kindergeld versus Kinderfreibetrag

      bei deiner ersten Berechnung noch nicht aktuell war. Wegen des Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 € greift die Günstigerprüfung 2020 erst ab einem

      Grenzsteuersatz von etwas über 35%.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        OK. Kann sich das ändern, obwohl ich keine Daten ändere?
        Muss ich die 300 Euro Corona Bonus irgendwo eintragen?
        Sorry wegen dem Bild, ich werde morgen nochmal ein besseres hochladen.

        Gruß Mike79
        ​​

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          #5
          Muss ich die 300 Euro Corona Bonus irgendwo eintragen?
          Ja sicher, den Corona-Bonus musst du in den Anlagen Kind beim Kindergeldanspruch einfach dazu addieren.

          Die Fehlerursache ist das aber wahrscheinlich nicht. Es dauert fast jedes Jahr bis Mitte März, bis das Steuerberechnungsmodul fehlerfrei rechnet.

          Da die Günstigerprüfung für jedes Kind einzeln durchgeführt wird, müssen im Steuerberechnungsmodul alle aktuellen Kindergeldwerte hinterlegt sein

          Die Bilder musst du nicht neu hochladen, die Aktualisierung des Steuerberechnungsmoduls ist der alleinige Grund für die abweichende Berechnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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