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Feststellungserklärung bei Neubauimmobilien.

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    Feststellungserklärung bei Neubauimmobilien.

    Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir kurzes Feedback geben könntet, ob meine Gedanken bzw. Vorgehensweise so in Ordnung ist.

    Folgende Ausgangslage: Ich habe mir im Dezember 2020 mit meiner Freundin gemeinsam eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage (zur späteren Vermietung) gekauft. Wir stehen beide zu je ½ in den Verträgen (keine GbR, keine gemeinsame steuerliche Veranlagung). Die Wohnung wird erst im Jahr 2022 fertiggestellt und es gibt auch noch kein Einheitswert-Aktenzeichen, da noch kein Grundsteuerbescheid kam. Jetzt haben wir folgende Fragen:

    a) Wir müssen ja eine Feststellungserklärung (gesondert&e inheitliche Feststellung) abgeben. Kann das Finanzamtdiese verarbeiten, auch wenn der Abschluss (Übergang Nutzen&Lasten) noch in der Zukunft liegt und noch keine Einkünfte erzielt werden?
    Oder ist dies überhaupt erst notwendig, sobald Einkünfte erzielt werden?

    b) Folgende Ausgaben möchten wir bereits für das Jahr 2020 absetzen:
    Direkt mit dem Objekt verbundene Kosten à Eintragung der Grundschuld (Kapitalbeschaffungskosten)
    sowie nicht direkt mit dem Objekt verbundene Werbungskosten für die Besichtigungen von Objekten, die wir später nicht gekauft haben.
    Packe ich diese Aufwendungen (Besichtigungen) ebenfalls in die Feststellungserklärung oder nur die Kapitalbeschaffungskosten?

    Wo würden wir dann in unseren Einkommensteuererklärungen in Anlage V am sinnvollsten die vergeblichen Aufwendungen für die Besichtigungen eintragen? Dass die meisten weiteren Kosten zu den Anschaffungskosten zählen ist mit bekannt.

    Vielen Dank für euer Feedback!

    PS: Bisher habe ich unsere Steuererklärungen immer selbst angefertigt und ich hatte auch im Vorfeld zum Kauf einer anderen Immobilie einen Termin bei einem Steuerberater. Dieser konnte aber leider bis auf eine hohe Rechnung relativ wenig zum Erfolg beitragen, deshalb versuche ich es hier.

    #2
    Direkt mit dem Objekt verbundene Kosten à Eintragung der Grundschuld (Kapitalbeschaffungskosten)
    Die müsst ihr sogar 2020 unter Geldbeschaffungskosten erklären, da dafür das Abflussprinzip gilt

    sowie nicht direkt mit dem Objekt verbundene Werbungskosten für die Besichtigungen von Objekten, die wir später nicht gekauft haben.
    Das müsste ebenfalls für 2020 passen. Eventuell beim Saldo Sonderwerbungskosten in der Anlage FE 1 eintragen, falls bei den Beteiligten unterschiedlich hoch.

    Das Einheitswertaktenzeichen wird für eine erfolgreiche Übermittlung nicht benötigt, man bekommt allerdings einen Hinweis, der sich bei Mein ELSTER

    erfahrungsgemäß nicht wegklicken lässt.

    In der eigenen Einkommensteuererklärung erklärt ihr nur euren negativen Anteil in der Zeile 25 unter Grundstücksgemeinschaften als Summenwert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Dass ich die Kapitalbeschaffungskosten direkt absetzen kann, ist mir bekannt, meine Frage zielte darauf ab, wo ich die vergeblichen Werbungskosten ansetze.

      Mit in der Feststellungserklärung oder in der Anlage V? Die Kosten sind teilweise unterschiedlich angefallen. Mein Vorgehensweise wäre, die Kosten die gemeinsam angefallen sind (Kontoführungsgebühren, Besichtigungen von anderen Objekten) hätte ich in die Feststellungserklärung gepackt, Kosten die nur bei einem angefallen sind (Lehrmaterial) in die Anlage V.
      Für mich stellte sich auch hier gleich die Frage, ob wir uns als Grundstücksgemeinschaft definieren oder als GbR. Falls die Frage aufkommt, wir stehen im Grundbuch und den Verträgen als Bruchteil zu je 1/2.

      Danke für die Unterstützung!

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        #4
        Kosten die nur bei einem angefallen sind (Lehrmaterial) in die Anlage V.
        In die eigene Anlage V gehört meines Erachtens nur das Beteiligungsergebnis. Die unterschiedlichen Sonderwerbungskosten sind in der Anlage FE 1

        zur Feststellungserklärungserklärung bei den Beteiligten anzugeben. Da dort ein Saldo erwartet wird, muss ein Minuszeichen vorangestellt werden.

        ob wir uns als Grundstücksgemeinschaft definieren oder als GbR.
        Was heißt oder ? Ihr seid eine vermögensverwaltende Gemeinschaft ohne Haftungsbeschränkung auf Seiten der Gemeinschafter.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die erneute schnelle Hilfe.
          Im Steuerprogramm muss ich als Rechtsform angeben, ob ich eine "Gemeinschaft (zum Beispiel Erben- oder Grundstücksgemeinschaft)" oder eine "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" bin. Ich fasse uns als Grundstücksgemeinschaft auf.
          Danke und einen schönen Abend!

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            #6
            ... ob ich eine "Gemeinschaft (zum Beispiel Erben- oder Grundstücksgemeinschaft)"
            Was auch richtig ist!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Charlie24 Danke für die Hilfe!

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