Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir kurzes Feedback geben könntet, ob meine Gedanken bzw. Vorgehensweise so in Ordnung ist.
Folgende Ausgangslage: Ich habe mir im Dezember 2020 mit meiner Freundin gemeinsam eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage (zur späteren Vermietung) gekauft. Wir stehen beide zu je ½ in den Verträgen (keine GbR, keine gemeinsame steuerliche Veranlagung). Die Wohnung wird erst im Jahr 2022 fertiggestellt und es gibt auch noch kein Einheitswert-Aktenzeichen, da noch kein Grundsteuerbescheid kam. Jetzt haben wir folgende Fragen:
a) Wir müssen ja eine Feststellungserklärung (gesondert&e inheitliche Feststellung) abgeben. Kann das Finanzamtdiese verarbeiten, auch wenn der Abschluss (Übergang Nutzen&Lasten) noch in der Zukunft liegt und noch keine Einkünfte erzielt werden?
Oder ist dies überhaupt erst notwendig, sobald Einkünfte erzielt werden?
b) Folgende Ausgaben möchten wir bereits für das Jahr 2020 absetzen:
Direkt mit dem Objekt verbundene Kosten à Eintragung der Grundschuld (Kapitalbeschaffungskosten)
sowie nicht direkt mit dem Objekt verbundene Werbungskosten für die Besichtigungen von Objekten, die wir später nicht gekauft haben.
Packe ich diese Aufwendungen (Besichtigungen) ebenfalls in die Feststellungserklärung oder nur die Kapitalbeschaffungskosten?
Wo würden wir dann in unseren Einkommensteuererklärungen in Anlage V am sinnvollsten die vergeblichen Aufwendungen für die Besichtigungen eintragen? Dass die meisten weiteren Kosten zu den Anschaffungskosten zählen ist mit bekannt.
Vielen Dank für euer Feedback!
PS: Bisher habe ich unsere Steuererklärungen immer selbst angefertigt und ich hatte auch im Vorfeld zum Kauf einer anderen Immobilie einen Termin bei einem Steuerberater. Dieser konnte aber leider bis auf eine hohe Rechnung relativ wenig zum Erfolg beitragen, deshalb versuche ich es hier.
Folgende Ausgangslage: Ich habe mir im Dezember 2020 mit meiner Freundin gemeinsam eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage (zur späteren Vermietung) gekauft. Wir stehen beide zu je ½ in den Verträgen (keine GbR, keine gemeinsame steuerliche Veranlagung). Die Wohnung wird erst im Jahr 2022 fertiggestellt und es gibt auch noch kein Einheitswert-Aktenzeichen, da noch kein Grundsteuerbescheid kam. Jetzt haben wir folgende Fragen:
a) Wir müssen ja eine Feststellungserklärung (gesondert&e inheitliche Feststellung) abgeben. Kann das Finanzamtdiese verarbeiten, auch wenn der Abschluss (Übergang Nutzen&Lasten) noch in der Zukunft liegt und noch keine Einkünfte erzielt werden?
Oder ist dies überhaupt erst notwendig, sobald Einkünfte erzielt werden?
b) Folgende Ausgaben möchten wir bereits für das Jahr 2020 absetzen:
Direkt mit dem Objekt verbundene Kosten à Eintragung der Grundschuld (Kapitalbeschaffungskosten)
sowie nicht direkt mit dem Objekt verbundene Werbungskosten für die Besichtigungen von Objekten, die wir später nicht gekauft haben.
Packe ich diese Aufwendungen (Besichtigungen) ebenfalls in die Feststellungserklärung oder nur die Kapitalbeschaffungskosten?
Wo würden wir dann in unseren Einkommensteuererklärungen in Anlage V am sinnvollsten die vergeblichen Aufwendungen für die Besichtigungen eintragen? Dass die meisten weiteren Kosten zu den Anschaffungskosten zählen ist mit bekannt.
Vielen Dank für euer Feedback!
PS: Bisher habe ich unsere Steuererklärungen immer selbst angefertigt und ich hatte auch im Vorfeld zum Kauf einer anderen Immobilie einen Termin bei einem Steuerberater. Dieser konnte aber leider bis auf eine hohe Rechnung relativ wenig zum Erfolg beitragen, deshalb versuche ich es hier.
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