Hallo zusammen!
Ich bin 2020 im Juni von NRW nach BaWü gezogen.
Nun muss ich quasi die Pendlerpauschale splitten.
Vom 01.01 - 30.06 die Strecke in NRW von Wohnung zum Büro und ab 01.07. - 31.12 die Strecke in BaWü von Wohnung zum Büro.
In der Steuerklärung steht ja meine jetzige Adresse. So kann man dann die Pendlerpauschale vom 01.07-31.12 nachvollziehen.
Aber wie kann das Finanzamt die erste Pendlerpauschale nachvollziehen? Die Adresse in NRW hat es ja nicht oder muss ich das irgendwo angeben?
Vielen Dank
Daniel
Ich bin 2020 im Juni von NRW nach BaWü gezogen.
Nun muss ich quasi die Pendlerpauschale splitten.
Vom 01.01 - 30.06 die Strecke in NRW von Wohnung zum Büro und ab 01.07. - 31.12 die Strecke in BaWü von Wohnung zum Büro.
In der Steuerklärung steht ja meine jetzige Adresse. So kann man dann die Pendlerpauschale vom 01.07-31.12 nachvollziehen.
Aber wie kann das Finanzamt die erste Pendlerpauschale nachvollziehen? Die Adresse in NRW hat es ja nicht oder muss ich das irgendwo angeben?
Vielen Dank
Daniel
Kommentar