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Zweite Photovoltaikanlage - Umsatzsteueranmeldung

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    Zweite Photovoltaikanlage - Umsatzsteueranmeldung

    Hallo !

    Wir haben letztes Jahr im Mai eine zweite Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Ich gehe davon aus, dass ich dafür eine zweite EÜR anlegen muss.
    Kann ich auch dazu eine zweite Umsatzsteueranmeldung anlegen ?
    Die zweite Anlage ist hauptsächlich für den Eigenverbrauch ausgelegt, während die erste nur einspeist.
    Das macht es zusätzlich noch komplizierter.
    Schon mal "Danke" im Voraus !

    Grüsse
    Jo

    #2
    Mit Elsterformular auf jeden Fall nicht, das beinhaltet nur die Jahre bis 2019. Womit erstellst Du die Erklärungen nun wirklich ?

    Bei der Einkommensteuer gibst Du für jeden Betrieb je eine Anlage EÜR ab, richtig.
    Bei der Umsatzsteuer hingegen hast Du genau ein Unternehmen, d.h. die Umsätze und Vorsteuern aller Deiner 337 Betriebe kommen gersammelt in die eine Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung.
    Zuletzt geändert von Picard777; 24.03.2021, 10:06.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Bei der Umsatzsteuer hingegen hast Du genau ein Unternehmen, d.h. die Umsätze und Vorsteuern aller Deiner 337 Betriebe kommen gersammelt in die eine Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung.
      Das ist vollkommen korrekt, aber da würde ich sofort eine Petition unterschreiben, dass auch die USt pro Betrieb ermittelt, angemeldet und abgeführt wird. Diese "Konsolidierung" in eine einzige USt-Anmeldung bzw. -Erklärung ist im täglichen (Buchungs-)Leben einfach nur sowas von unübersichtlich und unpraktisch und verursacht immensen Mehraufwand. Vermutlich auch beim Finanzamt, denn die müssen das dann ja wieder auf die 337 Betriebe aufdröseln. Derjenige, der sich so einen Schwachsinn ausgedacht hat, sollte dazu verurteilt werden, 30 Jahre lang die Umsatzsteuer von 337 Betrieben jeden Monat mit Zettel und Papier zusammenzuzählen...

      Kommentar


        #4
        Ok. Danke für die Antwort. So habe ich das schon vermutet. Ich arbeite mit www.elster.de.
        Sorry für die Frage im falschen Forum.

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          #5
          Die Regelung gilt EU-weit und seit Jahrzehnten, d.h. beliebig viele Betriebe, aber nur allerhöchstens ein Unternehmen.

          Ich stimme Dir zwar zu, dass das aufwändig ist. Würde man es anders machen, gäbe es aber auch wieder neue Probleme, z.B. bei der Kleinunternehmerschaft oder wenn Umsätze dabei sind, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Die Unternehmer sind dann sehr erfindungsreich ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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