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Korrigierte Steuererklärung - Steuerbescheid schon da

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    Korrigierte Steuererklärung - Steuerbescheid schon da

    Hallo,

    ich habe ein kleines Problem, was mir jedoch aktuell ein bisschen auf den Magen schlägt.

    Ich habe am 01.03. meine Steuererklärung abgegeben. Dann fiel mir aber genau eine Woche später auf, dass ich die Urlaubstage vergessen habe.
    Bei Elster selbst steht, dass ich einfach eine neue abgegeben werden kann udn überspielt wird, sobald die alte noch nicht bearbeitet wurde.
    Naiv wie man ist, dachte ich, dass sie nach einer Woche sowieso noch nich bearbeitet haben.

    Heute bekam ich dann eine E-Mail, dass schon Bescheiddaten vorliegen.
    Da war aber die Transferticketnummer der ersten Erklärung angegeben.
    Das Finanzamt hat heute leider schon zugehabt, deswegen konnte ich diese nicht mehr anrufen,

    In den Bescheiddaten selbst war z.B. die Urlaubstage nicht angegeben. Aber vom Betrag her kam es etwa mit der zweiten abgegeben Erklärung gut hin. (war ca ein Euro mehr)

    Kann ich jetzt davon ausgehen, dass sie die neue bearbeitet haben und die Ticketnummer der alten einfach nahmen, weil sich das so überspielt hat?


    Danke schon mal, ich hoffe, ihr könnt meinen Bauchschmerzen und meiner schlaflosen Nacht heute ein wenig weiter helfen

    #2
    Die Urlaubstage spielen doch für die Steuerberechnung überhaupt keine Rolle, nur deswegen hättest du keine Korrektur übermitteln müssen.

    Am einfachsten wird sein, du rufst morgen dein Finanzamt an und erklärst, dass du auf die nochmalige Bearbeitung verzichtest. Bringt ja nichts !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, dür die schnelle Rückmeldung! Aber als ich die Tage angegeben habe, gab es in der Erstattung schon einen kleinen Unterschied. Habe auch alles geprüft, es war 1 zu 1 dasselbe. Bzw. ich habe die Daten von der alten bei Elster direkt übernehmen lassen.

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        #4
        Ob wegen 1 Euro überhaupt was gemacht wird, das bezweifel ich. Ja, die Urlaubstage können wirklich keinen Einfluss haben - es geht ja hier sicher um die Entfernungspauschale. Da spielt nur die Zahl der Tage, an denen der Arbeitsplatz aufgesucht wurde, eine Rolle. Die Urlaubs- und Krankheitstage sind nur zum Prüfen der Plausibilität.

        Ich selber würde das alles auf sich berufen lassen jetzt. Aber es gibt in solchen Fällen kein Richtig und Falsch.

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          #5
          Aber als ich die Tage angegeben habe, gab es in der Erstattung schon einen kleinen Unterschied.
          Das wird damit zu tun haben, dass in den letzten Wochen kleinere und größere Fehler im Steuerberechnungsmodul behoben wurden.

          Der Eintrag von Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetagen bei der Entfernungspauschale hat keinen Einfluss auf die

          Steuerberechnung, maßgeblich ist allein, was unter aufgesucht an Tagen eingetragen wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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