Hallo Zusammen,
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Und zwar bin ich mit meinem Mann und unserem Kind im letzen Jahr umgezogen. Der Umzug war für meinen Mann berufsbedingt. Ich und unsere Tochter sind natürlich mit umgezogen. Für unsere Steuererklärung ist die Einzelveranlagung vorteilhafter. Jetzt stellt mir jedoch die Frage wie die Umzugskosten und die Umzugskostenpauschale zu behandeln sind.
Bei den Umzugskosten sind Transportkosten angefallen, die ich in voller Höhe beim Mann eingetragen haben, da er diese in voller Höhe getragen hat. Darüberhinaus sind Reisekosten (Kilometergeld) sowie Verpflegungsmehraufwendungen am Umzugstag sowie für die Wohnungsbesichtigung angefallen. Kann ich bei meinem Mann die Verpflegungsmehraufwendungen nur für Ihn geltend machen oder für uns alle (3 Personen)?
Die sonstigen Umzugskosten werden mit der Umzugskostenpauschale geltend gemacht. Welche Pauschale kommt jetzt zu Anwendung bei meinem Mann? Ist die Pauschale für Verheiratete + für Kind einzutragen oder die, die für Singles gilt, da Einzelveranlagung gewählt wurde?
Ich danke für die Antworten!
VG
Nadja
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Und zwar bin ich mit meinem Mann und unserem Kind im letzen Jahr umgezogen. Der Umzug war für meinen Mann berufsbedingt. Ich und unsere Tochter sind natürlich mit umgezogen. Für unsere Steuererklärung ist die Einzelveranlagung vorteilhafter. Jetzt stellt mir jedoch die Frage wie die Umzugskosten und die Umzugskostenpauschale zu behandeln sind.
Bei den Umzugskosten sind Transportkosten angefallen, die ich in voller Höhe beim Mann eingetragen haben, da er diese in voller Höhe getragen hat. Darüberhinaus sind Reisekosten (Kilometergeld) sowie Verpflegungsmehraufwendungen am Umzugstag sowie für die Wohnungsbesichtigung angefallen. Kann ich bei meinem Mann die Verpflegungsmehraufwendungen nur für Ihn geltend machen oder für uns alle (3 Personen)?
Die sonstigen Umzugskosten werden mit der Umzugskostenpauschale geltend gemacht. Welche Pauschale kommt jetzt zu Anwendung bei meinem Mann? Ist die Pauschale für Verheiratete + für Kind einzutragen oder die, die für Singles gilt, da Einzelveranlagung gewählt wurde?
Ich danke für die Antworten!
VG
Nadja
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