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Umzugskosten und Umzugskostenpauschale bei Einzelveranlagung

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    Umzugskosten und Umzugskostenpauschale bei Einzelveranlagung

    Hallo Zusammen,


    Ich hoffe mir kann jemand helfen. Und zwar bin ich mit meinem Mann und unserem Kind im letzen Jahr umgezogen. Der Umzug war für meinen Mann berufsbedingt. Ich und unsere Tochter sind natürlich mit umgezogen. Für unsere Steuererklärung ist die Einzelveranlagung vorteilhafter. Jetzt stellt mir jedoch die Frage wie die Umzugskosten und die Umzugskostenpauschale zu behandeln sind.

    Bei den Umzugskosten sind Transportkosten angefallen, die ich in voller Höhe beim Mann eingetragen haben, da er diese in voller Höhe getragen hat. Darüberhinaus sind Reisekosten (Kilometergeld) sowie Verpflegungsmehraufwendungen am Umzugstag sowie für die Wohnungsbesichtigung angefallen. Kann ich bei meinem Mann die Verpflegungsmehraufwendungen nur für Ihn geltend machen oder für uns alle (3 Personen)?

    Die sonstigen Umzugskosten werden mit der Umzugskostenpauschale geltend gemacht. Welche Pauschale kommt jetzt zu Anwendung bei meinem Mann? Ist die Pauschale für Verheiratete + für Kind einzutragen oder die, die für Singles gilt, da Einzelveranlagung gewählt wurde?


    Ich danke für die Antworten!


    VG

    Nadja

    #2
    Ist die Pauschale für Verheiratete + für Kind einzutragen oder die, die für Singles gilt, da Einzelveranlagung gewählt wurde?
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Unvverbindlich würde ich meinen, dass die Pauschale für Familien zum Ansatz kommt.

    Auskunft zu Fragen des Steuerrechts erhält man beim Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein. Hier im Forum ist Steuerberatung nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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