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Anlage AV Eintrag Kinder nicht verheiratet; Übertragung möglich?

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    Anlage AV Eintrag Kinder nicht verheiratet; Übertragung möglich?

    Hallo,

    ich habe ein Kind, bin nicht verheiratet und lebe mit der Mutter wie dem Kind in der selben Wohnung. Das Kindergeld wurde auf die Mutter festgesetzt wird aber auf unser Gemeinschaftskonto ausgezahlt. Die Mutter hat der Übertragung der Kinderzulage schriftlich gegenüber meinem Riestervertrag zugestimmt.

    Mein Frage kann ich und wenn ja wie die Kinderzulage auf mich übertragen? Muss ich ggf. das Kindergeld auf mich festsetzen lassen.

    Vielen Dank vorab.

    #2
    Das hat jetzt mit der Einkommensteuererklärung und mit Elster gar nichts zu tun und ist damit auch kein Forenthema, aber schau mal in § 85 Abs. 1 Satz 4 EStG. Eine Übertragungsmöglichkeit besteht damit nicht, die gibt es nur bei Eheleuten (Absatz 2). Die kinderzulage steht Demjenigen zu ohne Änderungsmöglichkeit, dem gegenüber für das Kalenderjahr das Kindergeld für den ersten Monat festgesetzt wurde, also immer für Januar, es sei denn das Kind ist erst im Jahr geboren worden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Das hat jetzt mit der Einkommensteuererklärung
      Die Frage zielte auch darauf ab, wo man es ggf. korrekt eintragen kann. Die Antwort kann man in der Konstellation nicht. Vielen Dank dafür

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        #4
        Du bringst da etwas durcheinander: Du hast gefragt, wie Du die Zulage auf den Vater übertragen kannst. Dieser Übertrag -sofern er überhaupt ginge- ist Teil des Zulagenantrags, den Du über Deinen Anbieter bei der ZfA einreichst, und hat mit der Einkommensteuererklärung nichts zu tun.

        In der Einkommensteuererklärung wird für die Günstigerprüfung lediglich nachvollzogen, was Du im Zulagenantrag beantragt hast, eine Abweichung davon ist nicht möglich. Da du aber den Zulagenantrag nicht entsprechend stellen konntest, stellt sich Deine Frage für die Einkommensteuererklärung überhaupt nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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