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KAP - falsche Berechnung Kap.ertragssteuer vs Sparer Pauschbetrag

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    KAP - falsche Berechnung Kap.ertragssteuer vs Sparer Pauschbetrag

    Hallo,

    ich habe schon hier im Forum / anderweitig recherchiert aber finde keine Lösung für mein Problem:

    Habe für 2020 die Freiberträge ungünstig verteilt und bei meinem Depot bei Bank B nun (teilweise) unnötig Kapitalertragssteuer, Soli, Kirchensteuer bezahlt.
    Insgesamt habe ich die 801€ nicht ausgeschöpft sondern nur 746€ in Anspruch genommen.
    Ich wollte daher über KAP - 5 Überprüfung Steuereinbehalt den restlichen Pauschbetrag geltend machen.

    Leider sieht es in der Steuerberechnung so aus, als müsste ich 427€ nachversteuern. Dabei habe ich darauf bereits Steuern gezahlt!

    Eingetragen in Elster Online:
    Zeile 7: 932€ (Depot - Bank B)
    Zeile 8: 847€ (Depot - Bank B)
    Zeile 16: 450€ (Depot - Bank B)
    Zeile 17: 296€ (Bank A)
    Zeile 37: 113,96
    Zeile 38: 6,26€
    Zeile 39: 10,25€

    Kann mir jemand helfen, was ich ändern muss?

    Vielen Dank!
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    #2
    Und was hast Du konkret in den beiden Zeilen zum Sparerpauschbetrag eingetragen ? Das ist doch das entscheidende.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      In Anspruch genommener Sparerpauschbetrag
      Zeile 16: 450€ (Depot - Bank B)

      Anderweitig in Anspruch genommener Sparerpauschbetrag:
      Zeile 17: 296€ (Bank A)
      Da 296 = in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, auf anderweitige Kapitalerträge (nicht in Anlage KAP/ Zeile 7 aufgeführt)

      Ist das der Fehler?

      Danke
      Ju-ja

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        #4
        Sorry, ich hatte mir das Formular 2019 angeschaut und da haben die Zeile 16/17 eine ganz andere Bedeutung, so dass ich Dich da fälschlich "angepflaumt" habe.

        Die Zeile 17 dürfte das "Problem" sein. Derzeit sagst Du der Anwendung, dass Du in der Anlage KAP 932 € Erträge erklärst, es aber noch 296 € weitere gibt, die Du zulässigerweise nicht in der Anlage KAP erklärst. Ob das stimmt, musst Du wissen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Irgendwie sehe ich den Fehler nicht. Es wurden bei A insgesamt 932€ Erträge erzielt (wovon 847 Verkaufsgewinne von Aktien waren, was hier aber nicht weiter relevant zu sein scheint). Vom Sparerfreibetrag sind noch 801 minus 296, als 801-296, also 505€ übrig. Daher sind von den erklärten Kapitalerträgen 932 ./. 505, also 427€ zu versteuern, nämlich mit 24,45% bei Kirchensteuerpflich, also 104,40€. Das ist genau das, was in der Berechnung steht. Was aber auch in der Berechnung steht, nämlich in der Tabelle am Anfang, ist, dass auf die hierauf festgesetzte Steuer die von der Bank einbehaltenen Abgeltungssteuer in Höhe von 113,96€ angerechnet wird.Man zahlt also knapp 104€ und bekommt 114€ erstattet.

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            #6
            Danke für die Antworten!
            Ich hatte tatsächlich übersehen, dass die 114€ Kapitalertragssteuer ganz am Anfang der Berechnung (Tabelle) als Rückerstattung ausgewiesen sind.
            Daher macht der Abschnitt zur Berechnung natürlich Sinn. Wie von multi erklärt.

            Man lernt immer dazu

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