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Wo genau gebe ich den Corona-Zuschuss und Rückzahlung bei ELSTER ein?

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    Wo genau gebe ich den Corona-Zuschuss und Rückzahlung bei ELSTER ein?

    Hallo zusammen,

    ich habe im April 2020 die Soforthilfe II in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Nachdem ich festgestellt habe, dass es das Geld nicht brauche, überwies ich es im Dezember 2020 der IBB wieder zurück.

    Wisst ihr, ob ich diese als Einnahme und Ausgabe bei Elster eingeben muss, oder ob ich einfach nichts eintragen muss, da ich das Geld eher zurück gegeben habe?

    Falls ich es doch eingeben muss, wisst ihr zufällig wo ich das (den Zuschuss und dann wieder die Rückzahlung) genau eintrage (welche Anlage, welche Nummer, etc)?

    Ich danke euch im Voraus für die Hilfe!
    Will

    #2
    Das gehört zunächst in der EÜR erklärt und zwar sowohl der Erhalt wie auch die Rückzahlung. Der Erhalt gehört normalerweise in die Zeile 15 der EÜR,

    die Rückzahlung in die Zeile 66. Kleinunternehmer erklären den Erhalt in den Zeilen 11 und 12 der EÜR.

    Bei der Einkommensteuererklärung musst du außerdem die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie,

      vielen, lieben Dank für deine Antwort! ich weiß sie sehr zu schätzen! Habe vergessen zu sagen, dass ich selbstständiger Englischlehrer bin. Wäre das Zeile 11 oder Zeile 15? Deutsch ist nicht meine Muttersprache, deswegen muss ich diese Fragen stellen, um ganz im Klaren zu sein.

      Mittlerweile habe ich aber per Mail eine Antwort von dem Finanzamt Treptow-Köpenick auf meine Frage erhalten: "Da Sie die Corona-Soforthilfe nicht in Anspruch genommen haben, brauchen Sie diese auch nicht angeben." Vielleicht muss es dann gar nicht dabei sein?

      Will

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        #4
        Meines Erachtens ist die Auskunft des Finanzamts falsch, die Erläuterungen zu den EÜR-Zeilen für 2020 besagen eindeutig etwas anderes.

        Ob für dich die Zeile 15 oder die Zeilen 11/12 der EÜR maßgeblich sind, hängt allein von den Betriebseinnahmen (Umsätzen) ab. Wenn die höher als

        22.000 € (ohne Corona-Hilfe) waren, bist du jedenfalls kein Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.

        EÜR_Corona_1.JPGEÜR_Corona_2.JPG

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          vielleicht sind auch die Erläuterungen zu den Zeilen falsch.
          Wer weiß das schon
          Gruß FIGUL

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            #6
            vielleicht sind auch die Erläuterungen zu den Zeilen falsch.
            Das glaube ich eher nicht. Die entsprechen nämlich genau dem Text, den das BMF im September 2020 mit dem amtlichen Formular veröffentlicht hat:

            https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hi Charlie und Figul,

              vielen Dank für eure Gedanken. Ich habe dem FA nochmal gefragt ob sie da sicher sind.
              Mein Einkommen war über 22.000 aber ungefähr 90-95% kam von Sprachschulen, die umsatzsteuerbefreit sind. Ich weiß jetzt nicht, ob ich 'Kleinunternehmer' bin oder nicht... Aber ich zahle keine Umsatzsteuer, so viel weiß ich. Also Zeile 15 scheint die richtige zu sein, was meint ihr?

              Will

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                #8
                Ich weiß jetzt nicht, ob ich 'Kleinunternehmer' bin oder nicht... Aber ich zahle keine Umsatzsteuer, so viel weiß ich.
                Wenn nicht 100% deiner Umsätze umsatzsteuerbefreit sind, muss eigentlich für den Rest die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen

                werden, sonst müsstest du ja Umsatzsteuer entrichten. Ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, muss auf den Rechnungen

                für nicht umsatzsteuerbefreite Leistungen ja auch vermerkt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das glaube ich eher nicht. Die entsprechen nämlich genau dem Text, den das BMF im September 2020 mit dem amtlichen Formular veröffentlicht hat:

                  https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
                  Hallo,

                  was ist das denn?
                  Papiervordruck geht doch gar nicht.
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Papiervordruck geht doch gar nicht.
                    Ist zwar nur in Härtefällen zulässig, ist aber nach wie die Grundlage für den elektronischen Datensatz und gibt auch

                    die Zeilenerläuterungen für die EÜR in Mein ELSTER verbindlich vor.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      ich habe mit einem Sachbearbeiter beim Finanzamt gesprochen und sie hat bestätigt, dass ich es doch eintragen muss (Zeile 15 und Zeile 66) - kein Problem. Jetzt habe ich einen Fehler bei Zeile 125 und 126 'Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen'. Müsste ich sie nochmal hier eintragen?

                      Will

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                        #12
                        Oder muss ich da alle Ausgaben (einschließlich Corona-Zuschluss-Rückzahlung) eintragen?

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo wvero,

                          den Fehler bekommst du auch mit zwei 0,00 Einträgen weg.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo holzgoe,

                            vielen, lieben Dank. Das hat geklappt! Also ich musste nicht nochmal meine gesamten Einnahmen und Ausgaben da eingeben?

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                              #15
                              Jetzt habe ich einen Fehler bei Zeile 125 und 126 'Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen'. Müsste ich sie nochmal hier eintragen?
                              In den Zeilen 125 und 126 müssen Einlagen und Entnahmen erklärt werden, gegebenenfalls 0,00, was aber bei den Entnahmen sicher falsch wäre.

                              Als Nutzungseinlage sind z. B. die betrieblichen Fahrten mit einem privaten PKW anzugeben, bei den Entnahmen trägt man am besten den Gewinn ein.

                              Auf den steuerpflichtigen Gewinn hat das keinen Einfluss.

                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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