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    Fehlermeldung - Wo kann ich das korrigieren?

    Guten Tag liebe alle,

    ich bekomme bei der Steuererklärung 2020 folgende Fehlermeldung: Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
    Da ich gesetzlich krankenversichert bin, weiß ich zum Einen nicht, wie ein solcher Eintrag entstanden sein kann, und in dem Feld zur privaten Krankenversicherung (in der Anlage Vorsorgeaufwand) finde ich auch keinen Eintrag.

    Gleiches gilt für den Hinweis: Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden).
    Ich habe die genannten Anlagen gefühlt 10x durchgesehen - nirgends ist auch nur ein Cent Kirchensteuer angegeben ...

    Insgesamt tu ich mich mit der Navigation etwas schwer; bei ElsterFormular konnte man von der Fehlermeldung immer direkt zu der betreffenden Eingabe springen. Gibt es sowas bei MeinElster auch und ich hab es nur noch nicht gefunden?

    Oder hat jemand einen Tipp, wie ich diese Fehlermeldungen auflösen kann?

    Für Hinweise bedanke ich mich schon jetzt!

    Sabine

    #2
    Gibt es sowas bei MeinElster auch und ich hab es nur noch nicht gefunden?
    Gibt es zwar bei Mein ELSTER auch, manchmal werden aber verschiedene Varianten zum Beheben einer Fehlermeldung angeboten,

    wobei ja immer nur eine Variante richtig ist. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse findest du auf Seite 5 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, darf dort in Zeile 38 nichts eingetragen sein, auch kein Nullwert ! Wenn du freiwillig in der GKV

    versichert bist, müssen AG-Zuschüsse in den Zeilen 37 und 39 erklärt werden, wenn du in der GKV pflichtversichert bist, darf da gar nichts

    eingetragen werden. Wenn du nicht kirchensteuerpflichtig bist, darf in der Anlage N auf Seite 2 in Zeile 9 kein Wert stehen, auch nicht 0,00.

    Auch in der Anlage KAP dürfen keine 0,00-Werte beim Kirchensteuereinbehalt erklärt werden.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 27.03.2021, 12:05. Grund: Zeilennummer Kirchensteuereintrag Anlage N von 6 auf 9 berichtigt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wow - vielen vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!!!

      So konnte ich beides beheben - da wäre ich im Leben nicht drauf gekommen, die 0,00 EUR rauszunehmen ...

      Dankbare Grüße
      Sterntaler-Sabine

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        #4
        Hallo, in Sachen Kirchensteuer habe ich soeben den Ausdruck meiner versendeten Steuererklärung geprüft. Der Betrag ist sowohl in Zeile 9 von Anlage N als auch unter Sonderausgaben 0,00, wie ich in Erinnerung hatte. (Weil ich in einer Freikirche ohne Kirchensteuer bin.) Einen Warnhinweis unter "Prüfen" habe ich nicht erhalten. Charlie24 hat übrigens von Zeile 6 in Anl. N gesprochen, das ist bei mir das Feld Bruttoarbeitslohn (vielleicht ein Verschreiber).
        In einem zweiten Schritt habe ich in einer Entwurfs-Version von mir unter Sonderausgaben die Zeile mit der Kirchensteuer komplett gelöscht und die Angabe 0,00 in Zeile 9 Anl. N belassen. Dann kam der gleiche Warnhinweis wie bei Sterntaler.
        Gruß be.assmann

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          #5
          Charlie24 hat übrigens von Zeile 6 in Anl. N gesprochen, das ist bei mir das Feld Bruttoarbeitslohn (vielleicht ein Verschreiber).
          Ja, das ist ein Fehler. Da habe ich schlicht die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung und die Zeilennummerierung der Anlage N verwechselt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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