Wo und wie trage ich in Mein Elster die AfA für einen Monitor ein?

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  • R.H.
    Neuer Benutzer
    • 26.03.2021
    • 19

    #1

    Wo und wie trage ich in Mein Elster die AfA für einen Monitor ein?

    Hallo Zusammen!
    Als Arbeitnehmer (Angestellter) im Homeoffice habe ich mir u.a. einen Monitor zugelegt. Dieser wird zu 100% beruflich genutzt.
    GWG kommt nicht in Betracht, obwohl der Monitor nur 309€ gekostet hat, weil er nicht selbständig nutzbar ist.
    Ich muss also die Abschreibung über 3 Jahre vornehmen.

    Wie und wo trage ich dies in den Werbungskosten für Arbeitnehmer ein?

    Danke, im Voraus für Eure Antwort (en).
    Grüsse R:H:
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Die AfA gehört unter Arbeitsmittel erklärt. Welche Restnutzungsdauer hat denn der PC, zu dem der Monitor gehört ?

    In Abhängigkeit davon könnte auch eine kürzere Nutzungsdauer in Betracht kommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • R.H.
      Neuer Benutzer
      • 26.03.2021
      • 19

      #3
      Danke für Deine Antwort.
      Unter Arbeitsmittel war mir klar.
      Nur, muss da nicht ein separaters Formular, dass evtl. in "Mein Elster" irgendwo vorhanden ist ausgefüllt werden?
      Oder kann man die Berechnung (AfA) formlos in die Zeile "quetschen"?

      Der PC (Laptop den ich an den Monitor anschließe) wird vom AG gestellt.
      Habe mir zwar einen teuren Laptop in 2020 zugelegt, nutze den aber rein privat. Wir dürfen keinen Eigenen, beruflich, verwenden.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Oder kann man die Berechnung (AfA) formlos in die Zeile "quetschen"?
        Ja, das macht man als Arbeitnehmer so, das passt auch rein. Die Anlage AVEÜR gibt es ja nur zur EÜR für Selbstständige und nicht für AN.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • R.H.
          Neuer Benutzer
          • 26.03.2021
          • 19

          #5
          Danke! Auch für die schnelle Antwort! Super!

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            nächstes Jahr kannst du den Rest komplett absetzen
            Gruß FIGUL

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            • R.H.
              Neuer Benutzer
              • 26.03.2021
              • 19

              #7
              "nächstes Jahr kannst du den Rest komplett absetzen"

              Kommt das durch eine Gesetzes-Änderung wegen Corona?
              Auf jeden Fall Danke für den Tipp!

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45929

                #8
                Kommt das durch eine Gesetzes-Änderung wegen Corona?
                Offensichtlich ja ! Ich muss das auch erst nachlesen, was da genau geändert wurde, das kannst du aber auch selbst:

                https://www.steuertipps.de/selbststa...jahr-verkuerzt
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • R.H.
                  Neuer Benutzer
                  • 26.03.2021
                  • 19

                  #9
                  Qelle der Link von Charlie:

                  "02.03.2021, 06:22 Uhr -

                  Ab 2021 wird die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung von drei Jahren auf ein Jahr verringert"

                  Top!


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                  • FIGUL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.03.2012
                    • 8544

                    #10
                    Hallo,

                    nix Corona,
                    Auf Grund des technischen Fortschritts
                    hier das Schreiben des Finanzministeriums.
                    Ich habe das schon mal in einem früheren Beitrag erwähnt

                    Gruß FIGUL

                    Kommentar

                    • R.H.
                      Neuer Benutzer
                      • 26.03.2021
                      • 19

                      #11
                      Tolles Forum! Ihr seid KLASSE!
                      Vielen Dank nochmals.
                      Grüsse

                      Kommentar

                      • lena4life
                        Benutzer
                        • 20.07.2019
                        • 36

                        #12
                        Hallo , bitte mal um folgende Hilfe: Angestellte AN, habe in 2021 einen PC (inkl. Steuer 899 EU) ein Festnetztelefon (50EU) und eine PC Reparatur (100 EU) gehabt. Der Finanzbeamte erkennt nach Rücksprache 50% Ansetzen an. Frage: Wo in Elster Online gebe ich diese Positionen ein, In der Anlage N? Wo dort, unter welcher Position? Danke für eure Hilfe

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45929

                          #13
                          Man gibt das unter Arbeitsmittel ein, Zeile 42 auf Seite 11 der Anlage N.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • SEM38
                            Neuer Benutzer
                            • 02.01.2023
                            • 4

                            #14
                            Ist es ebenso möglich ein Notebook, welches ausschließlich für die Arbeit als Kleinunternehmer genutzt wird, in der Einkommensteuererklärung als Arbeitsmittel einzutragen UND in der EÜR zu berücksichtigen?

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                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45929

                              #15
                              welches ausschließlich für die Arbeit als Kleinunternehmer genutzt wird, in der Einkommensteuererklärung als Arbeitsmittel einzutragen UND in der EÜR zu berücksichtigen?
                              Dann gehört es natürlich nur in die EÜR, doppelt ansetzen geht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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