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Verlustvortrag Nebenberufliche Freiberuflichkeit

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    Verlustvortrag Nebenberufliche Freiberuflichkeit

    Hallo,

    ich mache gerade meine Steuererklärung für 2020. In diesem Jahr war ich nur festangestellt. Trotzdem hatte ich schon Ausgaben, die mich auf meine nebenberufliche Freiberuflichkeit 2021 vorbereitet haben. Wie mach ich jetzt 2020 einen Verlustvortrag, der mit meinen nebenberuflichen Einnahmen aus 2021 verrechnet werden kann? In den Werbungskosten Anlage N gehören ja nur die Kosten mit Bezug zu meiner Anstellung oder?

    Liebe Grüße
    Teeli

    #2
    Deine Betriebsausgaben im Jahr 2020 musst du in einer EÜR angeben, den Verlust dann in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung erklären.

    Der wird dann mit deinen Einkünften 2020 als Arbeitnehmer verrechnet, nach 2021 vorgetragen wird da nichts !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Alles klar, dankeschön! Das bedeutet, ich kann die EÜR auch schonfür 2020 machen, obwohl meine Freiberuflichkeit erst im Januar 2021 gestartet ist?

      Liebe Grüße
      Teeli
      Zuletzt geändert von Teeli; 27.03.2021, 14:15.

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        #4
        ich kann die EÜR auch schon für 2020 machen, obwohl meine Freiberuflichkeit erst im Januar 2021 gestartet ist?
        Wenn du 2020 schon Betriebsausgaben hattest, geht das nur so.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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