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Steuernummer für vermögensverwaltende Personengesellschaft beantragen

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    Steuernummer für vermögensverwaltende Personengesellschaft beantragen

    In dem online-Formular "FSE PersG: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften" wird nach der "Gewinn"ermittlungsart der Gesellschaft und deren voraussichtlichem "Gewinn" gefragt. Wo kann ich aber eintragen, dass die Gesellschaft "Überschusseinkünfte" erzielt ?

    #2
    Welche Einkünfte erzielt denn die vermögensverwaltende Personengesellschaft bzw. um welche Art von Gesellschaft bzw. Gemeinschaft handelt es sich ?

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es handelt sich um eine GbR mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter, die GbR vermietet mehrere ihr gehörende Wohnungen, also § 21 EStG. VG

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        #4
        die GbR vermietet mehrere ihr gehörende Wohnungen, also § 21 EStG
        Wozu willst du dann den Fragebogen ausfüllen ? Vermietung von Wohnungen durch natürliche Personen ist doch keine unternehmerische Tätigkeit.

        Ihr reicht jährlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung - ESt 1 B- ein. Bei der ersten Abgabe beantragt ihr eine neue Steuernummer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für den schnellen Austausch und die Aufklärung ! Ich hatte erwartet, dass das digital vorher bereits möglich sei, in der Vergangenheit haben wir das in Papierform auch außerhalb des § 138 AO einfach gemacht und dann war alles aufgesetzt. Viele Grüße

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            #6
            in der Vergangenheit haben wir das in Papierform auch außerhalb des § 138 AO einfach gemacht und dann war alles aufgesetzt.
            Eine Steuernummer beantragen und einen Empfangsbevollmächtigten benennen ginge auch formlos. Inzwischen lässt sich das aber auch innerhalb der

            Feststellungserklärung erledigen, also reicht das vollkommen aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Alles klar, danke nochmals für die schnelle Unterstützung !

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