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Anlage KAP - Sparer-Pauschbetrag Zusammenveranlagung

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    Anlage KAP - Sparer-Pauschbetrag Zusammenveranlagung

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe sehr, dass ihr uns helfen könnt. Habe leider keinen passenden Thread gefunden.

    Meine Frau und ich (seit Mitte 2020 verheiratet) haben die Freistellungsaufträge sehr ungünstig verteilt.

    Depot 1 (ich):
    Kapitalerträge: 615
    Freibetrag: 550

    Depot 2 (ich):
    Kapitalerträge: 988
    Freibetrag: 250

    Depot 3 (ich):
    Kapitalerträge: 648
    Freibetrag: 0

    Depot 4 (Ehefrau):
    Kapitalerträge: 0
    Freibetrag: 0

    Ich mache die Erklärung für uns gemeinsam mit Zusammenveranlagung, allerdings haben wir keinen "gemeinsamen" FSA eingerichtet und jetzt frage ich mich: Gibt es für mich/uns jetzt überhaupt noch die Möglichkeit, die 1.602 Euro freistellen zu lassen, sodass ich etwas wiederbekomme? Und wie trage ich das konkret ein in den Zeilen 16 (und 17?) bei "4 - Sparer-Pauschbetrag"? Ist bei 16 der tatsächliche oder der beantragte Pauschbetrag einzutragen? Oder muss ich für meine Frau ebenfalls die Anlage KAP ausfüllen - aber wo mache ich dann "ihre" 801 Euro geltend?

    Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr uns helfen könnt. Liefere gerne fehlende Informationen nach.

    VG

    Thomas

    #2
    Es reicht, wenn du die Anlage KAP für dich hinzufügst und die tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge bei dir in Zeile 16 erklärst.

    Deine Kapitalerträge und die davon einbehaltenen Steuern gibst du vollständig an.

    Deine Frau hatte ja keine Kapitalerträge und hat auch keinen Sparer-Pauschbetrag beansprucht. In Zeile 17 trägst du deshalb 0 ein.

    Bei höheren Einkünften genügt der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, die Günstigerprüfung bringt da nichts.

    Falls du die trotzdem testen willst, musst du auch die Anlage KAP für deine Frau mit den Nullwerten ausfüllen.

    Euch stehen 1.602,00 € Sparer-Pauschbetrag zu, was bisher in den Freistellungsaufträgen steht, spielt keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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