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Anlage V: Erhaltungsaufwände bei Schenkung / Angaben zu Mieteinkünften mehrere Häuser

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    Anlage V: Erhaltungsaufwände bei Schenkung / Angaben zu Mieteinkünften mehrere Häuser

    Hallo zusammen,

    ein Verwandter und ich haben im letzten Jahr per Schenkung ein Grundstück erworben. Jetzt ist in diesem Jahr die entsprechende Steuererklärung (ESt 1B + Anlagen) Neuland, aber im Wesentlichen ist sie schon grob gemeistert. Dennoch habe ich zwei Fragen:


    1.) Soweit uns bekannt ist, können Erhaltungsaufwändungen (wir haben bspw. Fenster ausgetauscht, Türen erneuert etc.) bei einer Schenkung vollständig als Werbungskosten angesetzt werden (kein 15%-Limit wie bei Kauf), da wir die Wohnungen auf dem Grundstück auch vermieten wollen (und zwischenzeitlich auch teilweise schon haben). Die Frage ist aber, wo diese einzutragen sind. Da gibt es aus unserer Sicht folgende Möglichkeiten:
    • Seite 6 - "2020 voll abzuziehende ErhaltungsaufwendungenErhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können" (Zeile 40)
    • Seite 8 - Weitere Werbungskosten / Sonstiges (Zeile 50)
    Welches wäre aus eurer Sicht die richtige Stelle?

    2.) Auf Seite 2 sind sind in Zeile 9 die Mieteinkünfte anzugeben. Die Hilfe sagt dazu "[Teilen Sie diese] bitte in jedem Fall auf die einzelnen Geschosse auf. Geben Sie in Zeile 9 außerdem die Anzahl der Wohnungen und die Wohnfläche jedes Geschosses an." Das Formular gibt mir dann die Möglichkeiten für fortlaufend nummerierte Einträge Angaben zu machen. In der Zusammenfassung wird dann ersichtlich, dass es sich um die Geschosse handelt. Bei unserem Grundstück sind aber Wohnungen in mehreren (baulich getrennten) Gebäuden vorhanden, die aber alle unter ein Einheitswertkennzeichen fallen. Sollen jetzt trotzdem die Wohnungen der verschiedenen Häuser aber gleicher Etagen zusammengezählt werden (quasi die horizontale Summe von Fläche und Einnahmen pro Etage)? In einem Haus gibt es eine Maisonette-Wohnung (also über zwei Etagen). Wie wäre das denn anzugeben - auch nach Etagen gesplittet?

    Danke schon mal für die Hilfe

    #2
    Nach meiner Erfahrung ist die etagenweise Aufsplittung der Mieteinnahmen in der Praxis ziemlich unwichtig. Ich mache das inzwischen nicht mehr.

    Erhaltungsaufwendungen sind bei Mein ELSTER auf Seite 6 oder bei gleichmäßiger Verteilung auf mehrere Kalenderjahre auf Seite 7 der Anlage V

    zu erfassen, zumindest bei der Anlage V zur Feststellungserklärung. Die Verteilung auf mehrere Jahre sollte man bei größerem Erhaltungsaufwand

    immer überlegen.

    Die Seite 8 - Weitere Werbungskosten ist nicht für den baulichen Erhaltungsaufwand gedacht. Das steht aber auch deutlich auf der Seite.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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