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Sinnvoll Werbungskosten einzutragen als Student in Erstausbildung und Minijob

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    Sinnvoll Werbungskosten einzutragen als Student in Erstausbildung und Minijob

    Meine Situation:
    2020 war ich Student in Erstausbildung, und habe in 6 Monaten einen Minijob. Allerdings wurde ich fälschlicherweise als Lohnklasse 6 eingestuft, obwohl es 1 hätte sein müssen.
    Deswegen erstelle ich jetzt meine Steuererklärung, um mir meine Lohnsteuer wieder zurück zu holen.

    Meine Frage:
    Lohnt es sich für mich die Werbekosten sowohl für das Studium als auch für den Minijob einzutragen?

    Was ich schon weiß:
    - Die Eintragung obwohl ich "keine" Lohnsteuer gezahlt habe, kann sinnvoll sein, da sie einen Verlustvortrag darstellt, sodass ich später weniger besteuert werde.
    - Als Student in Erstausbildung kann man die Ausgaben fürs Studium nicht als Verlustvortrag geltend machen.
    - Wie das mit dem Minijob aussieht weiß ich nicht.

    Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfe!

    #2
    Wenn Du Werbungskosten zu einem Arbeitsverhältnis hast, das über Steuerklasse I/II/III/IV/V/VI ging, kannst Du diese in der Anlage N erklären. Wenn Deine gesamten Werbungskosten aus Deinem Job niedriger sind als Dein Arbeitslohn, dann kann kein vor/rücktragsfähiger Verlust entstehen.

    Ob sich die Angabe Deiner Werbungskosten und Studiumskosten lohnt, sagt Dir die Steuerberechnung Deines Steuerprogramms, das aber für 2020 garantiert nicht Elsterformular sein wird, da das nur Zeiträume bis 2019 "macht". Wenn deine Steuer 0 € ist und der "Gesamtbetrag der Einkünfte" nicht negativ ist, dann: nein
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank für die Erklärung!
      Weißt du was das richtige Forum für meine Frage wäre?

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        #4
        Gar keins. Weil das eigentlich mehr in die steuerberatende Richtung geht und das kein Thema dieses Forums mit allen seinen Unterforen ist. Durch den Schwenk auf die Steuerberechnung kann man das vielleicht nicht ganz so ernst sehen. Wenn du verrätst, mit welchem Programm oder Anwendung Du tatsächlich arbeitest, würde ich das in das dazugehörige Unterforum schieben.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Da die Kosten des Erststudiums nur als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig sind, dürfte es schwer fallen, allein mit den Werbungskosten für den

          Minijob auf Steuerklasse zu einer negativen Summe der Einkünfte zu kommen. Da wäre der Job ja ein echtes Draufzahlgeschäft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich mach das einfach Online mit Elster, ohne weiteres Programm. Von mir aus kann ich den Thread auch löschen, da sich die Frage für mich geklärt hat. Vielen Dank für die Antworten auf jeden Fall!

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              #7
              Ich habe das Thema in das Unterforum für Mein ELSTER verschoben. Löschen muss man das Thema nicht.. Solche Anfragen

              sind hier sehr häufig, weil vielen neuen Benutzern nicht klar ist, dass das Forum eigentlich nur für Fragen rund um die elektronische

              Steuererklärung -ELSTER- gedacht ist. Solange die Antworten nicht auf eine unzulässige individuelle Steuerberatung hinauslaufen, ist

              das kein Problem
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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