Meine Situation:
2020 war ich Student in Erstausbildung, und habe in 6 Monaten einen Minijob. Allerdings wurde ich fälschlicherweise als Lohnklasse 6 eingestuft, obwohl es 1 hätte sein müssen.
Deswegen erstelle ich jetzt meine Steuererklärung, um mir meine Lohnsteuer wieder zurück zu holen.
Meine Frage:
Lohnt es sich für mich die Werbekosten sowohl für das Studium als auch für den Minijob einzutragen?
Was ich schon weiß:
- Die Eintragung obwohl ich "keine" Lohnsteuer gezahlt habe, kann sinnvoll sein, da sie einen Verlustvortrag darstellt, sodass ich später weniger besteuert werde.
- Als Student in Erstausbildung kann man die Ausgaben fürs Studium nicht als Verlustvortrag geltend machen.
- Wie das mit dem Minijob aussieht weiß ich nicht.
Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfe!
2020 war ich Student in Erstausbildung, und habe in 6 Monaten einen Minijob. Allerdings wurde ich fälschlicherweise als Lohnklasse 6 eingestuft, obwohl es 1 hätte sein müssen.
Deswegen erstelle ich jetzt meine Steuererklärung, um mir meine Lohnsteuer wieder zurück zu holen.
Meine Frage:
Lohnt es sich für mich die Werbekosten sowohl für das Studium als auch für den Minijob einzutragen?
Was ich schon weiß:
- Die Eintragung obwohl ich "keine" Lohnsteuer gezahlt habe, kann sinnvoll sein, da sie einen Verlustvortrag darstellt, sodass ich später weniger besteuert werde.
- Als Student in Erstausbildung kann man die Ausgaben fürs Studium nicht als Verlustvortrag geltend machen.
- Wie das mit dem Minijob aussieht weiß ich nicht.
Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfe!
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