ich habe meine Einkommensteuererklärung 2020 gestern per Elster abgegeben. Heute traf nun per Brief noch ein Steuerbescheid einer Bank ein. Wie kann ich die dort bescheinigten Kapitalerträge nachträglich in meine EkSterklärung einfügen?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
zu späte Steuerbescheinigung
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Du müsstest die ergänzte Erklärung vollständig neu übermitteln. Wie das bei deinem Programm bzw. deiner Anwendung geht, kann ich dir
nicht sagen, da du im Unterforum für Allgemein und Projekt schreibst. Alle Programme nutzen Elster für die Übermittlung.
Es ist aber kein Problem, wenn die Korrektur kurze Zeit nach der ersten Übermittlung erfolgt. Das Finanzamt bearbeitet nur die zuletzt
übermittelte Erklärung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich nutze Mein Elster und werde dann mal ein ein neues Formular ESt 1A anlegen
einmal speichern und die Erklärung anschließend in Ruhe korrigieren und zuletzt erneut übermitteln. Vor dem nächsten Dienstag
bekommt die Erklärungen sowieso niemand zu Gesicht. Das gilt auch für die gestrige Übermittlung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
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Geht das nur mir so ? Ich weiß doch, bei welchen Banken ich Kapitalerträge habe. Und wenn dann von Bank 17 die Steuerbescheinigung fehlt, mache ich doch vorsätzlich eine falsche Steuererklärung, wenn ich das Ding einreiche ohne diese Kapitalerträge. Kann man dann nicht noch warten mit der Erklärungsabgabe ? Oder die Werte zumindest aus den sonstigen Unterlagen zusammenklauben ? Oder vielleicht prüfen, ob die Anlage KAP -wie meistens nämlich nicht- überhaupt erforderlich ist ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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