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unbebautes Grundstück

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    unbebautes Grundstück

    Hallo,

    Ich muss Pachteinnahmen für ein unbebautes Grundstück eintragen. Wenn ich dafür eine eigene Anlage V nehmen muss, müsste ich dem Grundstück eine Adresse zuordnen. Mein Acker hat aber keine Adresse. Wie gehe ich damit um ?

    danke.

    #2
    Wenn ich dafür eine eigene Anlage V nehmen muss, müsste ich dem Grundstück eine Adresse zuordnen. Mein Acker hat aber keine Adresse. Wie gehe ich damit um ?
    Nein, du brauchst dafür weder eine eigene Anlage V noch musst du irgendwelche Daten zu dem verpachtetem Land erfassen.

    Du trägst die Einkünfte (Pachteinnahmen - Grundsteuer etc.) auf der Teilseite 3 - Andere Einkünfte der Anlage V in die Zeile 32 ein.

    Bei mir steht dort z. B. als Text nur: Verpachtung von Ackerland.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Nein, du brauchst dafür weder eine eigene Anlage V noch musst du irgendwelche Daten zu dem verpachtetem Land erfassen.

      Du trägst die Einkünfte (Pachteinnahmen - Grundsteuer etc.) auf der Teilseite 3 - Andere Einkünfte der Anlage V in die Zeile 32 ein.

      Bei mir steht dort z. B. als Text nur: Verpachtung von Ackerland.
      Hallo,

      Charlie24

      du widersprichst dich doch:

      Nein, du brauchst dafür weder eine eigene Anlage V

      Du trägst ein: Andere Einkünfte[/B] der Anlage V in die Zeile 32 ein.
      Gruß FIGUL

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        #4
        Wenn ich dafür eine eigene Anlage V nehmen muss ...
        heißt für mich eine zweite Anlage V, was er dafür nicht braucht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          heißt für mich eine zweite Anlage V, was er dafür nicht braucht.
          Hallo,

          für mich nicht
          Für mich heisst es: eine eigene Anlage, nämlich eine Anlage V
          Gruß FIGUL

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            #6
            Der erste Hinweis von Charly24 hat sofort funktioniert. Danke dafür

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