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Handwerkerleistung über 6.000 € angeben oder gleich kürzen?

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    Handwerkerleistung über 6.000 € angeben oder gleich kürzen?

    Hallo zusammen,
    hoffe einer vom Elster-Team oder erfahrener User kann mir helfen. Ich hatte 2020 eine Badsanierung hinter mir und der reine Lohn war hier fast 7500 € ohne Material und jetzt habe ich einer der beiden Rechnungen ( Sanitärbetrieb und Fliesenleger) einfach um den Betrag gekürzt damit in Elter unter "Summe" 6000 € rauskommen.

    Ist das so fachgerecht oder muss ich die Lohnkosten/Maschinenkosten genau wie in der Rechnung angeben und es wir automatisch bei der Überschreitung der Grenze auf 6000 € abgerundet?

    Ich habe es nämlich so gemacht, dass ich die Lohnkosten einfach mit den 16% MwSt. gerechnet habe und unter Lohn- und Maschinenkosten eignetragen habe.
    Die Rechnungsbeträge habe ich natürlich von beiden Rechnungen Original übernommen da diese ja sowieso nicht berücksichtigt wird.

    Was ist zu tun damit ich das nicht verpatze!? Habe schon die KFW-Förderung verpatzt deswegen muss das hier aufjedenfall klappen. Danke schonmal. und frohe Ostern . Jesus lebt

    #2
    Hallo,

    schreib es rein, wie es auf der Rechnung steht.
    Falls, ausnahmsweise, das FA eine Rechnung anfordert, gibt es keine Nachfragen.
    Der Aufwand dabei ist ja nicht größer
    Gruß FIGUL

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      #3
      schreib es rein, wie es auf der Rechnung steht.
      Sowohl die Steuervorausberechnung deiner Anwendung wie auch das Finanzamt rechnen mit dem Höchstbetrag von 6.000,00 €.

      Mit der Forumssoftware kannst du allerdings gar nichts berechnen, da hast du das falsche Unterforum erwischt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Wenn Jesus leben würde dann wäre er jetzt an die 2000 Jahre alt. Also, wenn er gelebt hat, dann ist er schon lange tot.

        Aus den Formularen ist doch erkennbar, dass darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer einzutragen sind. Also keine gekürzten Beträge. Ist am Ende natürlich meistens egal.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wenn Jesus leben würde dann wäre er jetzt an die 2000 Jahre alt. Also, wenn er gelebt hat, dann ist er schon lange tot.

          Aus den Formularen ist doch erkennbar, dass darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer einzutragen sind. Also keine gekürzten Beträge. Ist am Ende natürlich meistens egal.
          Ich glaube an ihn

          Danke für deine Antwort. Also muss ich nicht angst haben das ich wenn ich 7500 € eintrage, die Begünstigung von 1200 € (20% von 6.000 €) nicht bekomme? Das wird dann automatisch auf die Höchstgrenze abgerundet? Das ist also kein "entweder-oder Prinzip" ?

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            #6
            Sag ihm nen Gruß von mir wenn Du ihn siehst.

            Nein, wie gesagt, es wird konkret nach Deinen Kosten gefragt. Wie hoch die steuerliche Förderung daraus ausfällt, das berechnet dann das Finanzamt (oder eben auch Elster schon).

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              #7
              Das wird dann automatisch auf die Höchstgrenze abgerundet? Das ist also kein "entweder-oder Prinzip" ?
              Nein, die Steuerberechnung wird dir die 1.200,00 € Ermäßigung für Handwerkerleistungen anzeigen, für die über die 6.000 € hinausgehenden Aufwendungen

              gibt es nichts. Verteilbar auf mehrere Jahre ist das leider auch nicht.

              Womit erstellst du denn deine Erklärung ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Nein, die Steuerberechnung wird dir die 1.200,00 € Ermäßigung für Handwerkerleistungen anzeigen, für die über die 6.000 € hinausgehenden Aufwendungen

                gibt es nichts. Verteilbar auf mehrere Jahre ist das leider auch nicht.

                Womit erstellst du denn deine Erklärung ?
                Ich benutze mein Elster also über die Website. Nun gut wenn ihr das sagt werde ich die Beträge ungekürzt aufführen. Das Programm wird mir schon eine Meldung geben . Sorry nochmal für die falsche Kategorie meines Themas. Danke an alle.

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                  #9
                  Ich habe das Thema in das passende Unterforum verschoben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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