Riesterauszahlung, wo eintragen?

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  • CaroRiex
    Neuer Benutzer
    • 02.04.2021
    • 3

    #1

    Riesterauszahlung, wo eintragen?

    Hallo!
    Letztes Jahr habe ich meine Riester Rente gekündigt und mir wurde ein gewisser Betrag ausgezahlt. Da dieser Betrag steuerpflichtig ist, muss ich ihn ja auch in meine Steuererklärung eintragen. Kann mir jemand beschreiben wo?
    Vielen Dank und Grüße
    Caro
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    du hast doch eine Mitteilung von deinen Anbieter bekommen.
    Da stehtalles drin
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Du musst eine Leistungsmitteilung von deinem Anbieter erhalten haben. Die Nummer der Leistungsmitteilung gibt Aufschluss,

      in welcher Zeile der Anlage R-AV /bAV die Auszahlung erklärt werden muss.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • CaroRiex
        Neuer Benutzer
        • 02.04.2021
        • 3

        #4
        Vielen Dank für den Hinweis, FIGUL! Daran habe ich einfach nicht gedacht. Darin steht übrigens, dass die Daten automatisch übermittelt wurden und auch automatisch berücksichtig werden. Zudem, dass ich nichs eintragen soll, wenn ich keine Änderungen habe.
        Steuererklärung fertig :-)

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Zudem, dass ich nichts eintragen soll, wenn ich keine Änderungen habe.
          Der Hinweis ist aber bei Verwendung von Mein ELSTER nicht sinnvoll, der passt eigentlich nur für eine Erklärung auf Papier.

          Ohne Erfassung in der Anlage R-AV /bAV bekommst du nämlich keine zutreffende Steuerberechnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • CaroRiex
            Neuer Benutzer
            • 02.04.2021
            • 3

            #6
            Hi Charly24!
            Danke für den Hinweis. Ich gucke mir das noch mal an, bevor ich die Erklärung abschicke.
            Viele Grüße

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