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Fehlermeldungen Anlage V - Zuteilung Überschuss/Erwerb der Immobilie

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    Fehlermeldungen Anlage V - Zuteilung Überschuss/Erwerb der Immobilie

    Hallo,

    wie im Betreff angedeutet, tauchen bei dem Versuch, meine Steuererklärung über das Elster Onlineformular abzuschicken, zwei Fehlermeldungen auf:

    1. Bitte geben Sie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch das Anschaffungs- oder Fertigstellungsdatum des vermieteten Objektes an (1. Anlage V).

    2. Es wurde eine Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A / Gesellschaft und / oder Ehefrau / Person B angegeben, der Überschuss der Anlage V wurde jedoch nicht angegeben (1. Anlage V).

    Meine drei Geschwister und ich besitzen zusammen ein Haus, welches wir vermieten. Weil wir uns mit dem Thema nicht so gut auskennen, haben wir den Feststellungsbescheid über eine Steuerberaterin erstellen lassen und an das Finanzamt übermittelt. Hat auch alles geklappt. Nun habe ich gelesen, dass man dann in der eigenen Steuererklärung nur noch den eigenen Überschuss in Zeile 25 der Anlage V eintragen soll, sonst nichts.

    Ich habe also meinen Anteil am Überschuss in Zeile 25 "Grundstücksgemeinschaften" eingetragen und in Zeile 6 das Einheitswert-Aktenzeichen, weil ich gelesen habe, dass manche Sachbearbeiter die Steuererklärung sonst nicht anerkennen.

    Meine Frage ist nun: wie kann ich die beiden Fehlermeldungen beheben, ohne die ganze Anlage V auszufüllen? So wie ich das verstehe (bzgl. Fehler 2) kann ich den Gesamtüberschuss ja nicht einfach in Zeile 23 eintragen, da sich dieser aus Einnahmen und Werbungskosten errechnet, die ich dann komplett eintragen müsste.

    Ich hoffe, ich konnte mein Problem halbwegs verständlich darstellen und freue mich über Antworten. Weitere für die Problemlösung benötigte Infos liefere ich gerne nach!

    Viele Grüße

    #2
    Hallo,Hallo,

    du füllst nur die Zeile 25 aus und sonst NICHTS
    Gesamtüberschuss setzt sich bei dir aus Einnahmen und Werbungskosten zusammen?

    Welche Werbeeinnahmen hast du?


    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      und in Zeile 6 das Einheitswert-Aktenzeichen, weil ich gelesen habe, dass manche Sachbearbeiter die Steuererklärung sonst nicht anerkennen.
      Das ist aber falsch ! Außer die Zeile 25 auf der Teilseite 2 - Anteile an Einkünften darfst du zu dem gemeinschaftlichen Objekt nichts ausfüllen.

      Das Finanzamt kann das entweder anhand der im Textfeld zu Zeile 25 angegebenen Steuernummer der Gemeinschaft oder auch aufgrund der Angaben in der

      Feststellungserklärung problemlos zuordnen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank, das hat schon gepasst. Zu viel lesen wohl hilft auch nicht immer

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