Dezemberhilfe und Zuflussprinzip

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  • bremen99
    Benutzer
    • 05.01.2018
    • 33

    #1

    Dezemberhilfe und Zuflussprinzip

    Hallo allerseits,

    ich habe die Corona-Dezemberhilfe am 12.01.2021 erhalten - somit nach der 10-Tage-Frist. Gehört dieser Betrag wegen des Zuflussprinzips zu 2021?

    Vielen Dank!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Das hat ja jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) gehört das

    natürlich nach 2021. Im Übrigen ist das keine regelmäßig wiederkehrende Einnahme, die 10-Tagesregel gilt dafür m. E. sowieso nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • bremen99
      Benutzer
      • 05.01.2018
      • 33

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das hat ja jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) gehört das

      natürlich nach 2021. Im Übrigen ist das keine regelmäßig wiederkehrende Einnahme, die 10-Tagesregel gilt dafür m. E. sowieso nicht.
      Vielen Dank!

      Kommentar

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