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Erhaltungsaufwendungen für vermietete Wohnung

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    Erhaltungsaufwendungen für vermietete Wohnung

    Hallo,
    für eine neue Küchenzeile sind Gesamtkosten von 1890,00 € entstanden, darin sind 456,96 € Arbeitsstunden enthalten.
    Kann ich den Betrag von 1890,00 (verteilt auf 5 Jahre) geltend machen, oder müssen die Arbeitsstunden extra eingegeben werden?
    LG
    Girlie

    #2
    Wenn die Wohnung vermietet ist, gibt es keine Aufteilung zwischen Materialkosten und Arbeitskosten.

    Neue Einbauküchen müssen im Übrigen nach meinem Kenntnisstand über 10 Jahre abgeschrieben werden, aber das ist Steuerrecht
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Info

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        #4
        Recherche im Internet
        "Der Bundesfinanzhof (BFH) bewertet eine Einbauküche seit 2016 als eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut (Az.: IX R 14/15).
        Die Ausgaben für die Küche müssen deshalb über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden."

        Vor 2016 war eine Einbauküche anscheinend sofort abschreibbar.
        Zuletzt geändert von XaverWdg; 03.04.2021, 23:05.

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