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VG Wort Ausschüttung: Wo in Steuererklärung eintragen?

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    VG Wort Ausschüttung: Wo in Steuererklärung eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich arbeite seit jeher festangestellt als Redakteurin und habe 2020 das erste Mal über die VG Wort eine Ausschüttung erhalten.
    Nun stelle ich mir die Frage, wo ich diese Einmalzahlung in der Steuererklärung für 2020 bei Elster eintrage? Im Netz habe ich dazu teilweise Infos gefunden, dass man diese Zahlung in der Anlage S in Zeile 4 eintragen muss. Ist dies korrekt oder was muss ich ggf ansonsten noch beachten?
    Vielleicht liest ja hier jemand mit, der mit der VG Wort bereits Erfahrung hat.

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Sollte über die Suche ein längerer Beitrag zu finden sein.
    Ich suche mal.

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      #3
      Für 2020 kannst Du Deine Steuererklärung doch gar nicht mit ElsterFormular machen. Das Programm wurde für 2019 das letzte Mal angeboten.

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        #4
        https://forum.elster.de/anwenderforu...s-wo-eintragen

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          #5
          Ich benutze jetzt für 2020 in "Mein ELSTER" das Formular "Anlage SO zur ESt-Erklärung - Sonstige Einkünfte" und füge eine Aufstellung der Abrechnungen von VG-Wort als Anlage Nr.... ( im Hauptvordruck der ESt.-Erklärung habe ich eine Anlagen-Liste mit Nummern aufgelisstet (Zeile 45). Diese Anlagenliste zeigt jeden Geldgeber/-empfänger, der seine Zahlungen dem FA meldet Will das FA die Belege sehen, wird es diese bei mir abfordern. Ich hoffe, dass ich das so richtig mache (?)
          Zuletzt geändert von HZinke; 06.04.2021, 12:59.

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            #6
            Ich hoffe, dass ich das so richtig mache (?)
            Ausschüttungen der VG Wort gehören meiner Meinung nach richtigerweise in der Anlage S erfasst.

            Aber wenn das Finanzamt nicht meckert, wenn du das in der Anlage SO erklärst, ist das ja auch in Ordnung.

            Mit ElsterFormular geht das für 2020 aber so oder so nicht mehr !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24, danke nachträgllich für die Antwort. Ich habe diese Ausschüttungen in Anlage SO gemeldet, bisher noch keine Reaktion vom FA erhalten, gehe also davon aus, dass es richtig war. Der Bescheid ssteht noch aus. Ich werde den "Endstand" später berichten. Danke und Tschküss für heute. HZinke

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                #8
                Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, dass wenn sich das FA noch nicht gemeldet hat, man davon ausgehen kann, dass es richtig war ? Irgendwann wirst Du eine Rektion bekommen, ggf. in einem ultimativem Bescheid. Dann kannst Du ggf. diese Meinung vertreten. Vorher darfst Du davon ausgehen, dass das FA Deine Erklärung schlicht und einfach noch nicht angepackt hat.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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