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Fahrten zur Berufsschule

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    Fahrten zur Berufsschule

    Hallo und guten Tag,

    unsere Berufsschule besuchen wir im Blockunterricht, also 3 Wochen.
    Der Arbeitgeber bezahlt nur die An- und Abreise, die Wochenendfahrten aber nicht.

    Ich wollte diese jetzt in der Anlage N unter 49 die 0,30 € Kilometerpauschale eintragen, aber ich bekomme diesen Punkt nicht angezeigt.

    Wie gelangt man zu diesem Punkt ?
    Kann man überhaupt diese Wochenendfahrten absetzen ?

    LG sendet

    Lynn Veritas

    #2
    Du schreibst hier im Unterforum für ElsterFormular. Um welches Jahr geht es denn ? Das Programm stand letztmals für 2019 zur Verfügung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      es geht um das Jahr 2020 und da gibt es ja nur noch das Onlineportal-Formular.

      LG sendet

      Lynn

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        #4
        ... und da gibt es ja nur noch das Onlineportal-Formular.
        Es gibt noch jede Menge kommerzielle Steuerprogramme und das Jahr ist auch wegen der Zeilennummern wichtig.

        Schau bei Mein ELSTER mal auf Seite 15 der Anlage N, da kannst du Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten erklären,

        auf Seite 16 dann den Verpflegungsmehraufwand. Die Zeilennummern 49 ff gibt es im Jahr 2020 nicht mehr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          danke für Deine schnelle Hilfe, vor allem am Ostersonntag !

          Ja, den Punkt 16 habe ich schon gesehen, aber da kann man ja keine Kilometer angeben :-(


          LG sendet

          Lynn

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            #6
            Hallo,

            Seite 15 betrifft die km
            Seite 16 betrifft Verpflegungsmehraufwand
            Gruß FIGUL

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              #7
              Hallo FIGUL,

              dann muss ich hier nicht wie bei der Entfernungspauschale die KM eintragen, sondern selbst ausrechnen ?
              Woher weiß dann aber das FA dass ich es richtig berechnet habe ?

              LG sendet

              Lynn

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                du gibst die Anzahl An/Abreisetage an und die Tage mit 24 Std Abwesendheit.
                Das hat doch nichts mit Kilometer zu tun deine auswärtige Unterbringung
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Hallo FIGUL,

                  bitte lese nochmals meine Frage durch, dann wirst Du feststellen, dass ich nur Kilometer habe ;-)

                  LG sendet

                  Lynn

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                    #10
                    Die Fahrtkosten gehören auf Seite 15 erklärt. Wenn du mit Öffis gefahren bist, gibst du die Kosten für die Fahrkarten an,

                    bei PKW-Benutzung 30 Cent je Kilometer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      dein Blockunterricht fällt unter Auswärtstätigkeit und da kannst du Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
                      Lies dir mal das im Internet durch
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        bitte lese nochmals meine Frage durch, dann wirst Du feststellen, dass ich nur Kilometer habe ;-)
                        Es fallen also keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung an ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          HALLO FIGUL,

                          vielen Dank für den Hinweis, aber der Arbeitgeber hat die Kosten für Verpflegung übernommern !

                          LG sendet

                          Lynn

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                            #14
                            Hallo,

                            alles klar
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              NR.

                              Hallo Charlie24,

                              ich sehe dort kein Feld für die Angabe der Kilometer, oder bin ich blind ?
                              Es gibt nur das Feld FAHRKOSTEN und das Feld BETRAG.

                              LG sendet

                              Lynn

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