Fahrten zur Berufsschule

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #16
    Es gibt nur das Feld FAHRKOSTEN und das Feld BETRAG.
    Dort wird ja auch ein Eurobetrag erwartet. Die Anzahl der Fahrten mal die Kilometer kann man im Textfeld mit angeben,

    da passt mehr Text rein, als du denkst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • lynn
      Neuer Benutzer
      • 04.04.2021
      • 9

      #17
      Hallo Charlie24,

      aha, dies ist also so möglich, danke sehr.

      Ich kenne jetzt nicht Deine Kenntnisse im Einzelnen, kannst Du evtl. beantworten, ob es überhaupt möglich ist, die Wochenendfahrten abzusetzen ?

      Also die An- und Abfahrt zur Schule wird ja vom Arbeitgeber bezahlt .

      LG sendet

      Lynn

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #18
        Natürlich kann man bei Auswärtstätigkeit alle Fahrten geltend machen, man muss doch nicht das Wochenende an der Berufsschule verbringen.

        Auch die Kosten für die vom Arbeitgeber erstatteten Fahrten gibst du an und trägst die steuerfreie AG-Erstattung als Summe ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • lynn
          Neuer Benutzer
          • 04.04.2021
          • 9

          #19
          Hallo Charlie,

          vielen vielen Dank für Deine echt gute Hilfe.

          Ich wünsche Dir ein frohes Osterfest, auch wenn Du hier noch "arbeitest"

          LG sendet Dir

          Lynn.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #20
            Ich wünsche Dir ein frohes Osterfest, auch wenn Du hier noch "arbeitest"
            Ich wünsche dir ebenfalls frohe Ostern. In Corona-Zeiten ist das mit der Feiertagsarbeit nicht so dramatisch, viel kann man ja nicht unternehmen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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