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2021 - Anlage Unterhalt Ausland- Identifikationsnummer erforderlich

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    2021 - Anlage Unterhalt Ausland- Identifikationsnummer erforderlich

    Guten Tag Zusammen,

    ich mache heute zum ersten Mal die Einkommenssteuererklärung meiner Eltern und bin noch recht neu darin.

    Unter der Anlage Unterhalt - Angaben zu unterstützten Personen folgt nach Abschluss der Eingaben folg. Fehler/Konflikt:

    "Auf der Anlage Unterhalt wurden Angaben zu der ersten unterstützten Person getätigt, es wurde aber keine Identifikationsnummer der Person angegeben. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer der unterhaltenen Person in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden, wenn die unterhaltene Person der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bitte prüfen Sie, ob die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu ergänzen ist."

    Da die Großeltern in Vietnam leben, besitzen sie folglich auch keine ID-Nummer. Dies habe ich bereits in der Zeile 5 "Wohnsitzstaat" angegeben.
    Allerdings kann ich diesen Fehler nicht einfach "ignorieren" oder auf irgendeine Weise umgehen.

    Das Feld "Identifikationsnummer" muss, lt. Elster, ausgefüllt sein, ob den Vorgang abzuschließen.

    Hat jemand Erfahrungen oder Tipps? Danke im Voraus.

    #2
    Meines Erachtens ist das doch nur ein Prüfhinweis, erkennbar an der orangen Kennzeichnung. Es heißt doch auch:

    wenn die unterhaltene Person der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bitte prüfen Sie,
    ob die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu ergänzen ist."


    Die Großeltern in Vietnam unterliegen weder der unbeschränkten noch der beschränkten Steuerpflicht hier in Deutschland und haben deshalb ja auch
    keine deutsche ID-Nummer. Wenn keine Fehler gefunden werden, sollte die Erklärung trotz des Hinweises versendet werden können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es ist kein Prüfhinweis, sondern eine "rote" Fehlermeldung, daher kann ich die Erklärung nicht absenden, ohne ihn vorher zu beheben.

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        #4
        Den kannst du aber nicht wirklich beheben, es gibt nun mal keine gültige ID für die Großeltern. Ich habe den Fehler jetzt mal nachgestellt,

        aber nur einen Hinweis bekommen, wie von mir schon angenommen.

        Hinweis_Unterhalt.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Bei mir erscheint diese Meldung, und wenn man den Fehler anklickt, wird nach der Identifikationsnummer der unterstützen Person gefragt.

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            #6
            Aber dieser Fehler hat nichts mit der fehlenden ID-Nummer zu tun, der muss ein anderes Feld auf der gleichen Seite betreffen.

            Navigiere doch einfach zu der Seite: 1 - Allgemeine Angaben zur unterstützten Person

            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zum gleichen Thema habe ich das Formular "Anlage Unterhalt", ordnungsgemäß ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben von meinen Eltern und der lokalen Behörde aus meinem Heimatland, Indien.
              Wo in Elster kann ich dieses Dokument hochladen?
              Oder muss es nicht hochgeladen werden und nur auf Anfrage vorgelegt werden?
              Denn wenn ich die "Steuerprüfung und Berechnung" mache, wird dieser Betrag nicht berücksichtigt. (vielleicht weil ich die Steuer-ID-Nummer meiner Eltern nicht angegeben habe, aber es ist offensichtlich, dass sie keine aus Deutschland haben)
              Kann mir jemand bei diesem Problem helfen?
              Zuletzt geändert von Vishen6; 17.04.2021, 17:44.

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                #8
                Belege können mit diesem Formular hochgeladen werden:
                https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

                Mit der Steuerberechnung in Mein ELSTER besteht da allerdings kein Zusammenhang, auch die fehlende deutsche ID ist kein Grund

                für eine fehlerhafte Steuerberechnung. Das hat andere Ursachen
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Belege können mit diesem Formular hochgeladen werden:
                  https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

                  Mit der Steuerberechnung in Mein ELSTER besteht da allerdings kein Zusammenhang, auch die fehlende deutsche ID ist kein Grund

                  für eine fehlerhafte Steuerberechnung. Das hat andere Ursachen
                  Hallo,

                  Auch ich habe diesbezüglich ein ähnliches Problem. Meine unterhaltsberechtigten Eltern leben im Ausland und haben keine ID nummer in Deutschland. Ich bekomme keinen roten Fehler darüber, nur gelbe Warnungen. Wenn ich das Formular ausfülle und zum Abschnitt „Prüfungsmodus“ gehe, werden die kosten im Ausland in der Anlagen Unterhalt nicht berücksichtigt. Im nächsten Schritt, bei der Versenden der Dokumente, erscheinen die Unterhaltsempfängern im Ausland in den zusammenfassenden Informationen, aber warum hat dies keinen Einfluss auf die Berechnung? Auch wenn ich diese Informationen lösche oder eingebe, ist das Ergebnis das gleiche.

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                    #10
                    Es gibt offenbar keinen Fehler mit 2021 bezüglich des Unterhalts. Ich hab's zwar für das Jahr 2020 probiert, weil ich da schon einen Fall angelegt hatte, den ich nur etwas ändern musste. Die Steuerberechnung klappt, der Unterhalt wird nach den Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

                    Taucht das bei Dir überhaupt nicht auf, in der Steuerberechnung? Drück mal in der PDF-Datei [STRG+F] und suche nach Unterhalt. Was steht dazu in der Steuerberechnung?

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                      #11
                      "Unterhalt" steht nur im Informationsvermerk am Anfang des pdf, leider es wird nirgendwo anders erwähnt.

                      EHW Elster-/Steubel-Hinweise
                      Der einbehaltene Solidaritätszuschlag erscheint im Verhältnis zur Lohnsteuer zu hoch.
                      Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in gerader Linie mit dem/der Steuerpflichtigen verwandt ist. Für diese Person wurden keine
                      Abzugsbeträge ermittelt.
                      Die erklärten Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen wurden um die mitgenommenen Beträge bei Heimfahrten gekürzt, weil der Ehegatte des Steuerpflichtigen nicht im unterstützten Haushalt lebt bzw. der Haushalt nicht im Ausland liegt.

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