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Verluste Fond Ausland

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    Verluste Fond Ausland

    Ich habe mit einem Fond in Luxemburg Verluste gemacht. Da muss ich ja das Formular Kap- Ausland machen. Muss ich auch die Kap Inland machen, wenn ich eh den Freibetrag überschritten habe und die 25% ans Finanzamt gezahlt habe?

    #2
    Da muss ich ja das Formular Kap- Ausland machen.
    Was meinst du denn für ein Formular?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      KAP- INV heißt sie, glaub ich

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        #4
        KAP- INV heißt sie, glaub ich
        Dann kommen wir der Sache näher. Ich bin aber kein Spezialist für Fondsverluste bzw. die KAP-Inv und kann dir dazu nicht helfen.

        Was die inländischen Kapitalerträge angeht, würde es normalerweise ausreichen, in Zeile 17 der Anlage KAP 801 bzw. 1602 einzutragen

        und die Kapitalerträge im Inland überhaupt nicht zu erklären. Es kann aber gut sein, dass das bei Verlusten wie in deinem Fall nicht ausreicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke dir, schaue es mir mal morgen im Formular an

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            #6
            Hallo,

            Ich habe mit einem Fond in Luxemburg Verluste gemacht.
            Was meinst du mit "in Luxemburg"? Hat die Fondsgesellschaft dort ihren Sitz, oder auch deine (Depot)-Bank?

            Stefan

            PS: Der Singular von Fonds ist auch "Fonds", "Fond" gibt es in der Küche oder im Auto. .
            Zuletzt geändert von reckoner; 05.04.2021, 17:11.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Man(n) lernt ja nie aus!
              Es ist ein Fonds der DEKA Bank mit Sitz in Luxemburg!

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                #8
                Hallo,

                aber dann bei einer inländischen(!) Bank, oder direkt bei der DEKA (die ist auch inländisch). Falls ja, dann ist das mit der Steuer wahrscheinlich erledigt.

                Außer du willst die Günstigerprüfung, oder irgendetwas ist falsch gelaufen (etwa die Freistellungsaufträge falsch verteilt, die Kirchensteuern wurden nicht abgeführt, es gab unversteuerte Kapitalerträge u.s.w.).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Über eine inländische Bank abgeschlossen, aber trotzdem bei der DEKA Lux Einen Fonds. Ich habe auch noch Fonds bei der Deka inländisch. Den Freibetrag habe ich bei meiner Bank und bei der Deka ausgeschöpft. Da liege ich drüber, hab also die 25% abgeführt. Ich habe von Deka Lux eine ExtraBescheinung erhalten. Und da werden die Verluste angezeigt. Dort steht auch wo sie eingetragen werden, nämlich KAP-INV. Die normale KAP brauche ich noch auszufüllen, weil durch die 25% alles erledigt ist.

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                    #10
                    Hallo,

                    Über eine inländische Bank abgeschlossen, aber trotzdem bei der DEKA Lux
                    Was ist denn so schwer daran zu sagen, wo die depotverwaltende Bank ihren Sitz hat?
                    Das die Fondsgesellschaft in LUX sitzt und/oder der Fonds nach LUX-Recht aufgelegt ist spielt keine Rolle (genauso wie bei US-Aktien, wenn die in einem inländischen Depot liegen, dann ist die Steuer - weitgehend - erledigt).

                    Die normale KAP brauche ich noch auszufüllen, weil durch die 25% alles erledigt ist.
                    Ich meine die KAP-INV geht nicht ohne die richtige KAP. Wo willst du denn beispielsweise den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag eintragen?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Hallo Stefan,
                      vielleicht bin ich auch der totale Laie:
                      Ich versuche es mal laienhaft:
                      - Zinseinkünfte in Deutschland liegen weit über dem Freibetrag
                      - Bei der DEKA Niederlassung in Luxemburg habe ich ca. 600€ Verlust gemacht

                      Wenn ich dich richtig verstanden habe, müsste ich die KAP und die KAP-INV ausfüllen für die Günstigerprpfung??

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                        #12
                        Hallo,

                        manchmal vergeht einem die Lust muss ich sagen, warum immer wieder neue Infos? Von Günstigerprüfung war doch bisher keine Rede (von dir - nur ich hatte sie mal kurz angesprochen). Sogar im Gegenteil, du wolltest die Anlage KAP sogar weglassen.
                        Wenn man die aber beantragt dann muss man alle Kapitalerträge erklären (auch die freigestellten und die bereits versteuerten).

                        Die Frage bleibt aber: Wo sitzt die Depotbank die die LUX-Fondsanteile verwaltet? Davon hängt alles weitere ab.
                        Ist es vielleicht die DekaBank in Frankfurt?

                        Wenn es im Inland ist (wovon ich immer noch ausgehe), dann bräuchtest du eine Verlustbescheinigung (die hättest du bis zum 15.12. beantragen müssen, oder das Depot muss aufgelöst sein).

                        Was mich noch wundert ist, dass du auch noch "Fonds bei der Deka inländisch" hast. In welchem Depot liegen die denn?

                        Nochmals was zu weiter oben: Die Anlage KAP-INV ist nicht (nur) für das Ausland, sondern ganz allgemein für Fonds, auch für inländische.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Ich verstehe es immer noch nicht. Ich habe verschiedene Fons der DEKA Bank Sitz in Frankfurt, einer ist bei der DEKA Bank Niederlassung in Luxemburg. Ich war immer der Meinung, wenndie Zinseinkünfte höher sind als die Freibeträge, brauch ich das Formular KAP nicht auszufüllen. Ich habe praktisch drei Besvheinigungen für Zinsrinlünfte: von meiner Bank, der DEKA Deutschland und bon der DEKA Niederlassung Luxemburg

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                            #14
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                              Hallo,

                              Ich habe verschiedene Fons der DEKA Bank Sitz in Frankfurt, einer ist bei der DEKA Bank Niederlassung in Luxemburg.
                              OK, dann könnte es wirklich eine ausländische Bank sein (sicher kann ich das aber nicht sagen). Ein gutes Indiz wäre, wenn die Bank bei Ausschüttungen in der Vergangenheit keine Abgeltungsteuer einbehalten hat.

                              Nehmen wir nun mal an der LUX-Fonds ist wirklich ausländisch (das wäre sogar gut, denn dann braucht es keine Verlustbescheinigung). Und du möchtest nur die 600 Euro Verlust mit bereits im Inland versteuerten Kapitalerträgen ausgleichen.
                              Dann reicht die Erklärung einer inländischen Bank (in der Anlage KAP) mit mehr als 150 Euro abgeführter Steuern (ich würde zur Sicherheit aber lieber mehr nehmen, ich kann nicht beurteilen wie sich eine mögliche Teilfreistellung des Fonds auswirken wird), und halt der Fonds in Luxemburg (in der Anlage KAP-INV).

                              Ich war immer der Meinung, wenndie Zinseinkünfte höher sind als die Freibeträge, brauch ich das Formular KAP nicht auszufüllen.
                              Das ist ja auch richtig. Außer wenn man die Günstigerprüfung beantragt (KAP Zeile 4).
                              Geht es hingegen nur um irgendwelche Umbuchungen zwischen verschiedenen Banken (etwa ungünstige Freistellungsaufträge, oder Verlustüberhänge) dann gibt es dafür den Antrag Zeile 5. In dem Fall kann man erklären was man möchte (aber Zeile 16 und 17 genau beachten).
                              Will man aber Verluste ausgleichen, dann muss man natürlich auch dazu passende Gewinne erklären (passend in der Höhe, und bei Aktien auch in der Art).

                              Und in jedem Fall muss man natürlich bisher unversteuerte Kapitalerträge erklären (Zeile 19ff), egal ob Günstigerprüfung oder nicht (das nur der Vollständigkeit halber).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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