Mein Sohn hat sich nach dem Abitur nicht beim Arbeitsamt gemeldet. Das Kindergeld wurde daher ab August zurückgefordert. Jetzt wollte ich Ihn bei "außergewöhliche Belastung" ab August eintragen. Finde da aber nichts ensprechendes. Ist hier die "Anlage Unterhalt" die richtige Stelle?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Sohn nach der Schule Abeitslos/geringfügig beschäftigt
				
					Einklappen
				
			
		
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