Sohn nach der Schule Abeitslos/geringfügig beschäftigt

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  • WolRat2020
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    • 05.04.2021
    • 1

    #1

    Sohn nach der Schule Abeitslos/geringfügig beschäftigt

    Mein Sohn hat sich nach dem Abitur nicht beim Arbeitsamt gemeldet. Das Kindergeld wurde daher ab August zurückgefordert. Jetzt wollte ich Ihn bei "außergewöhliche Belastung" ab August eintragen. Finde da aber nichts ensprechendes. Ist hier die "Anlage Unterhalt" die richtige Stelle?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wenn Du Unterhalt geltend machen willst dann ist die Anlage Unterhalt zutreffend.

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