Mein Sohn hat sich nach dem Abitur nicht beim Arbeitsamt gemeldet. Das Kindergeld wurde daher ab August zurückgefordert. Jetzt wollte ich Ihn bei "außergewöhliche Belastung" ab August eintragen. Finde da aber nichts ensprechendes. Ist hier die "Anlage Unterhalt" die richtige Stelle?
Sohn nach der Schule Abeitslos/geringfügig beschäftigt
Einklappen
X

Kommentar