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ESt Erklärung - Wo Verlustvortrag angeben

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    ESt Erklärung - Wo Verlustvortrag angeben

    Hallo zusammen,

    ich habe für 2019 einen verbleibenden Verlustvortrag (aus Kapitaleinkünften) bescheinigt bekommen, und möchte gerne bei der ESt Erklärung für 2020 angeben, dass dieser berücksichtigt werden soll. Früher ging das im Hauptvordruck bzw. dann später in der Anlage SO - ich finde in MeinElster nun gar keine Stelle mehr, wo ich das entsprechende Kreuz machen kann.

    Bin für Hilfe sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Alex

    #2
    Früher ging das im Hauptvordruck bzw. dann später in der Anlage SO
    Bist du dir da sicher ? Man konnte im Hauptvordruck zwar ankreuzen, dass im Vorjahr ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d festgestellt wurde

    und das kann man in der Anlage Sonstiges auch jetzt noch. Das ist aber ein allgemeiner Verlustvortrag und nicht ein Verlust nach § 20 Abs. 6 EStG.

    Die festgestellten Verluste verrechnet das Finanzamt von amtswegen, soweit sie mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar sind
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok prima, vielen Dank für die schnelle Hilfe!

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