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Anlage V - mehrere Wohnungen im gleichen MFH

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    Anlage V - mehrere Wohnungen im gleichen MFH

    Hallo,

    ich habe 2 vermietete Eigentumswohnungen im gleichen Mehrfamilienhaus. Kaufdatum ist auch für beide das gleiche. Muss ich für jede Wohnung eine separate Anlage V ausfüllen, d.h. auch Dinge wie Reisekosten aufteilen? Oder kann ich eine Anlage für beide gemeinsam erstellen? Ich hätte zu letzterem tendiert, allerdings habe ich ja zwei separate Einheitswertnummern (Zeile 6), daher bin ich überhaupt erst zu der Frage gekommen.

    Danke für jede Hilfe!

    #2
    Ich hätte zu letzterem tendiert, allerdings habe ich ja zwei separate Einheitswertnummern (Zeile 6), daher bin ich überhaupt erst zu der Frage gekommen.
    Bei Eigentumswohnungen würde ich jede Einheit getrennt erfassen. Der Verwalter wird dir doch auch spezifizierte Abrechnungen für jede der Einheiten erstellen und
    die Mieter sind ja sicher auch verschieden. Aufwendungen, die beide Wohnungen ungefähr gleichermaßen betreffen, kann man doch einfach hälftig aufteilen.

    Zwingend ist das nicht, das Einheitswertaktenzeichen muss ja nicht unbedingt angegeben werden, aber meines Erachtens ist die getrennte Erfassung transparenter.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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