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Hilfe bei ausfüllen des EÜR 2020

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    Hilfe bei ausfüllen des EÜR 2020

    Ich fülle zum ersten Mal selbst den EÜR Formular aus. Ich habe fast alles gemacht, ich bräuchte noch Hilfe bei noch einigen Fragen (andere werde ich später hinzufügen):
    • ich habe eine Pro Abonnement für Zoom Cloud Meetings. Gibt es eine besondere Zeile/Feld dafür?



    #2
    Zitat von dkaj Beitrag anzeigen
    ich habe eine Pro Abonnement für Zoom Cloud Meetings. Gibt es eine besondere Zeile/Feld dafür?
    Wie und wo hast Du denn dieses Abo in Deiner EÜR gebucht? Daraus ergibt sich doch der Rest.

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      #3
      Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
      Wie und wo hast Du denn dieses Abo in Deiner EÜR gebucht? Daraus ergibt sich doch der Rest.
      Ich bin mir nicht sicher, dass ich Dich verstanden habe. Während des Jahres, ich schreibe meine Ausgaben einfach in ein Spreadsheet (und genau so habe ich das Abo für jeden Monat geschrieben). Und jetzt möchte ich die Summe der Abo Beiträge in die entsprechende Zeile von EÜR eingeben. Wäre "Aufwendungen für Telekommunikation" dafür ideal, oder eine andere Zeile?

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        #4
        Wie und wo hast Du denn dieses Abo in Deiner EÜR gebucht?
        Nur zur Klarstellung ! Wer eine EÜR erstellen darf, ist nicht buchführungspflichtig und muss deshalb auch kein Buchhaltungsprogramm verwenden.

        Ich weiß im Übrigen nicht, was ein Pro Abonnement für Zoom Cloud Meetings.überhaupt ist und habe auch kein Bedürfnis, das selbst zu recherchieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nur zur Klarstellung ! Wer eine EÜR erstellen darf, ist nicht buchführungspflichtig und muss deshalb auch kein Buchhaltungsprogramm verwenden.

          Ich weiß im Übrigen nicht, was ein Pro Abonnement für Zoom Cloud Meetings.überhaupt ist und habe auch kein Bedürfnis, das selbst zu recherchieren.
          Zoom Cloud Meetings ist eine App dass erlaubt man online Video Meetings zu halten oder haben.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wer eine EÜR erstellen darf ... muss deshalb auch kein Buchhaltungsprogramm verwenden.
            Das ist nicht der Punkt, sondern, dass bei Verwendung einer Excel-Tabelle die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung höchstwahrscheinlich nicht eingehalten werden, sh. auch hier: https://ms-buchhalter.de/Excel-Buchhaltung.html

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              #7
              Das ist nicht der Punkt, sondern, dass bei Verwendung einer Excel-Tabelle die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung höchstwahrscheinlich nicht eingehalten werden, sh. auch hier: https://ms-buchhalter.de/Excel-Buchhaltung.html
              Bei einer EÜR genügt nach wie vor eine geordnete Belegerfassung und -ablage, etwas anderes behaupten nur die Anbieter von Buchhaltungsprogrammen.

              Ich würde die App für Video-Konferenzen jetzt entweder unter laufende EDV-Kosten oder bei den Übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben erfassen.


              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Bei einer EÜR genügt nach wie vor eine geordnete Belegerfassung und -ablage
                Ich zitiere mal: "...Für elektronische Aufzeichnungen (Buchungen) bedeutet das, dass diese unverändert aufzubewahren sind und nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden dürfen. Aufzeichnungen sind unveränderbar wenn es möglich ist, Veränderungen nachzuvollziehen. Excel-Listen sind aber leicht veränderbar, ohne dass die Veränderungen kenntlich gemacht werden. Die in Form von Excel-Listen geführten Buchungen bieten daher keinerlei Gewähr für die fortlaufende, vollständige und richtige Erfassung aller Geschäftsvorfälle..." Und das hat nun wirklich nichts mit den Interessen von Software-Anbietern zu tun.

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                  #9
                  Ich zitiere mal: "...Für elektronische Aufzeichnungen (Buchungen) bedeutet das, dass diese unverändert aufzubewahren sind
                  Du hast immer noch nicht begriffen, dass jemand, der eine EÜR erstellt bzw. erstellen darf, nicht verpflichtet ist, elektronische Aufzeichnungen zu machen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Du hast immer noch nicht begriffen, dass jemand, der eine EÜR erstellt bzw. erstellen darf, nicht verpflichtet ist, elektronische Aufzeichnungen zu machen.
                    Sind Gewerbe-Inhabers denn verpflichtet, elektronische Aufzeichnungen zu machen?

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                      #11
                      Nein, nicht grundsätzlich. Es gibt auch welche die die Einnahmenüberschussrechnung machen dürfen.

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