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Abfindung & mehrere Arbeitgeber in einem Jahr

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    Abfindung & mehrere Arbeitgeber in einem Jahr

    Hallo zusammen,

    nach drei Stunden im Selbstversuch und einer Stunde Recherche im Forum gebe ich nun auf und schreibe auch mal einen Beitrag auf der Suche nach Hilfe.

    Ich habe in 2020 insgesamt 4 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen:
    • Januar / Februar: Steuerklasse 1: regulärer Lohn bei Arbeitgeber 1
    • Januar / Februar + rückwirkend für mehrere Jahre: Steuerklasse 6: Überstundenvergütung bei Arbeitgeber 1
    • 1. März: Steuerklasse 6: Abfindung von Arbeitgeber 1 über Transfergesellschaft (aus Nummer 19 der Bescheinigung- also nicht ermäßigt besteuert) - diese ist geringer als der regulärere Jahreslohn
    • 2. März - 31. Dezember: Steuerklasse 1: regulärer Lohn bei Arbeitgeber 2
    Ziel ist es die vier Bescheinigungen & insbesondere die Abfindung korrekt abzubilden.

    In Anlage N - Punkt 2 "Angaben zum Arbeitslohn" kann ich nun im oberen Bereich (Steuerklasse 1-5) die beiden Lohnsteuerbescheinigungen in Steuerklasse 1 von Arbeitgeber 1 und Arbeitgeber 2 für den regulären Lohn eingeben. Im unteren Bereich zu Lohnsteuerbescheinigungen aus Steuerklasse 6 würde ich nun die beiden Bescheinigungen zu Überstundenausgleich und Abfindung eintragen.

    Anschließend in Anlage N - Punkt 3 "Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre" würde ich ebenfalls nochmals (Kennziffer 165 - nach Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung) die beiden Bescheinigungen zu Überstundenausgleich und Abfindung eintragen. Ist diese Dopplung korrekt, oder müssen diese ausschließlich unter Punkt 3 "Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre" gelistet werden?
    Das Problem hier ist allerdings, dass ich keinerlei Angaben zu gezahlter Lohnsteuer, Solizuschlag, Kirchensteuer machen kann. Dies ist nur für Zeile 16 & 17 möglich.

    Wenn ich es unter Punkt 2 und unter Punkt 3 eingebe, ergibt das eine massive Nachzahlung - obwohl es ja schon in SKL 6 versteuert wurde und laut Steuerberater eigentlich eine Rückerstattung geben soll. Wenn ich es nur unter Punkt 3 eingebe, ergibt es eine Rückerstattung - dann habe ich aber keine Angaben zu gezahlter Lohnsteuer, bzw. Kirchensteuer und Soli gemacht, was ja prinzipiell auch nicht sein kann.

    Besten Dank für die Unterstützung im Voraus!



    #2
    Da die Abfindung ja nicht ermäßigt versteuert wurde, ist auf Seite 3 meines Erachtens nur die Zeile 18 der Anlage N auszufüllen.

    Dann dürfte der Betrag nicht doppelt erscheinen, es müsste aber die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG gerechnet werden.

    Ausprobiert habe ich es jetzt nicht. Ob es wirklich eine Erstattung gibt, kann man erst beurteilen, wenn alles richtig erfasst ist
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank Charlie24.

      Genau, Seite, 3 Zeile 18. Da habe ich es eingetragen. Aber eben zusätzlich noch auf Seite 2 unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse in Zeilen 6-9, um dort Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli ordentlich abzubilden.

      Also ist diese Dopplung falsch?

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        #4
        Also ist diese Dopplung falsch?
        Nein, eigentlich müsste das schon stimmen. Ein unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung erfasster Betrag ist im Bruttoarbeitslohn laut

        Nummer 3
        enthalten. Du siehst doch aus der ausführlichen Steuerberechnung, ob der Wert doppelt auftaucht oder nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich glaube ich komme so langsam dahinter, was das System macht.

          Bei Eingabe der Überstunden und Abfindung in Steuerklasse 6 auf Seite 2 wird der Bruttoarbeitslohn in der ausführlichen Steuerberechnung summiert (Lohn + Überstunden + Abfindung) und dann komplett nach Grundtarif besteuert. Die Befüllung von Seite 3 - Zeile 18 hat in diesem Fall keinerlei Auswirkungen und ist nicht in der ausführlichen Steuerberechnung erwähnt.

          Trägt man es nur auf Seite 3 (Zeile 18) ein erfolgt in der ausführlichen Steuerberechnung eine Versteuerung von Überstunden und Abfindung nach § 34 Abs. 1 EStG. Der Bruttoarbeitslohn entspricht nur dem tatsächlichen Lohn (exkl. Überstunden und Abfindung). Insofern dürfte das der korrekte Weg sein.

          Vielen Dank noch mal für den sehr wertvollen Hinweis auf §34 und den Support, Charlie24!

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            #6
            Das ganze ist bei Mein ELSTER für mich auch Neuland, da ich bis 2019 ElsterFormular verwendet habe, wo man die Lohnsteuerbescheinigung abtippen

            konnte und solche Abfindungen einfach unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung erfasst wurden. Möglicherweise hängt die andere Behandlung

            in Mein ELSTER auch damit zusammen, dass in deinem Fall die Abfindung mit Lohnsteuerklasse 6 an anderer Stelle eingetragen wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Trägt man es nur auf Seite 3 (Zeile 18) ein erfolgt in der ausführlichen Steuerberechnung eine Versteuerung von Überstunden und Abfindung nach § 34 Abs. 1 EStG. Der Bruttoarbeitslohn entspricht nur dem tatsächlichen Lohn (exkl. Überstunden und Abfindung). Insofern dürfte das der korrekte Weg sein.
              Ich habe das jetzt mal nachgestellt. Bei Erfassung der Abfindung unter Lohnsteuerklasse 6 auf Seite 2 und zusätzlichem Eintrag der Abfindung auf Seite 3

              in der Zeile 18 der Anlage N wird auf die Abfindung ebenfalls die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG angewendet, so wie sich das gehört.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Guten Morgen,

                ich habe inzwischen noch mal mit dem lokalen Finanzamt telefoniert und anschließend das zuvor rein manuell befüllte Formular gelöscht und die Lohnsteuerbescheinigungen über Abrufcode einspielen lassen.

                Der korrekte Weg ist:
                - auf Seite 2 ALLE Lohnsteuerbescheinigung entsprechend der Zuordnung (SKL 1-5 oder SKL 6) auf der Seite erfassen
                - auf Seite 3 den Abfindungswert zu Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung erneut aufführen

                Das automatische Befüllen ist zwar identisch mit dem manuell befüllten Formular, aber nun wird der normale Bruttoarbeitslohn korrekt nach Grundtarif und die Abfindung korrekt nach §34 Abs. 1 EStG versteuert und in der ausführlichen Steuerberechnung korrekt wiedergegeben.

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                  #9
                  Der korrekte Weg ist:
                  - auf Seite 2 ALLE Lohnsteuerbescheinigung entsprechend der Zuordnung (SKL 1-5 oder SKL 6) auf der Seite erfassen
                  - auf Seite 3 den Abfindungswert zu Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung erneut aufführen
                  Genauso habe ich es auch manuell nachgestellt (siehe Beitrag #7) und es wurde bei mir auf Anhieb korrekt gerechnet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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