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Nachzahlung? Kann das stimmen?

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    Nachzahlung? Kann das stimmen?

    Schönen guten Tag,

    ich bin ein junger Polizeistudent und habe mich jetzt mal der Steuererklärung gewidmet.
    Ich habe ziemlich hohe Versicherungsbeiträge monatlich zu Zahlen (861€ für Kranken- und Pflegeversicherung jährlich) was u.a. damit zusammenhängt, dass mir gesagt wurde das ich den Betrag am Ende größtenteils von der Steuer absetzen kann.
    Jetzt fülle ich also dieses Formular aus und freue mich das ich, wie mir gesagt wurde, wahrscheinlich was erstattet bekomme und siehe da, ich "muss" 250 Euro nachzahlen?
    Wie kann das denn sein? Mir wurde gesagt ich bekomme doch was wieder und jetzt soll ich zahlen?
    Eingetragen ist alles richtig mit allen Zahlen bei Anlage Vorsorgeaufwand etc.

    Kann mir da wer helfen?

    Grüße

    #2
    Beim Lohnsteuerabzug wurde ja schon so gerechnet, als ob Du 1.900 im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Nachdem Du doch sehr wenig bezahlt hast ist eine Nachzahlung eigentlich normal.

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      #3
      Ich habe ziemlich hohe Versicherungsbeiträge monatlich zu Zahlen (861€ für Kranken- und Pflegeversicherung jährlich)
      Was aber tatsächlich nicht stimmt ! Da die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale (siehe Nummer 28 deiner Lohnsteuerbescheinigung)

      sicher höher ist, besteht Steuererklärungspflicht. Reduzieren ließe sich die Nachzahlung u. a. durch Beiträge zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von KyBo Beitrag anzeigen
        ich bin ein junger Polizeistudent und habe mich jetzt mal der Steuererklärung gewidmet.
        Ich habe ziemlich hohe Versicherungsbeiträge monatlich zu Zahlen (861€ Kranken- und Pflegeversicherung jährlich) was u.a. damit zusammenhängt, dass mir gesagt wurde das ich den Betrag am Ende größtenteils von der Steuer absetzen kann.
        861 im Jahr? Das sind 72 im Monat. Da würde jeder Student an einer normalen Uni, der nicht bezahlt wird, vor Freude an die Decke springen. Nur um mal das "ziemlich hohe Beiträge" in Relation zu Realität zu setzen.

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          #5
          Vielen Dank für eure Antworten

          Ein Freund, der passenderweise Steuerberater ist, hat mir nun gesagt, daß eine Nachzahlung in diesem Sinne für mich nicht möglich ist und ich diese rechtlich auch verweigern könnte.
          Ich soll das ganze abschicken und auf eine Korrektur warten.
          Normalerweise sollte ich etwas wiederbekommen

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            #6
            Ein Freund, der passenderweise Steuerberater ist, hat mir nun gesagt, daß eine Nachzahlung in diesem Sinne für mich nicht möglich ist und ich diese rechtlich auch verweigern könnte.
            Vielleicht sollte dein Freund mal seine Steuerrechtskenntnisse auf Vordermann bringen. So einen Unsinn habe ich selten gelesen. Auf eine Korrektur wirst

            du vergeblich warten. Der AG muss beim Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale bis zu maximal 1.900,00 € berücksichtigen, selbst wenn jemand

            Anspruch auf freie Heilfürsorge hat und überhaupt keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Genau wegen dieser Fälle besteht doch

            die Erklärungspflicht nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ich selber habe davon ja keine Ahnung, aber er macht das jetzt schon über 30 Jahre und meinte das es nicht möglich ist das ich eine Nachzahlung tätigen muss, wenn ich das letzte Studienjahr durchgehend verdient habe.
              Mehr kann ich auch nicht sagen.

              Ich schicke das mal ab und schaue was rauskommt.
              ​​​​​​

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                #8
                Zitat von KyBo Beitrag anzeigen
                aber er macht das jetzt schon über 30 Jahre und meinte das es nicht möglich ist das ich eine Nachzahlung tätigen muss, wenn ich das letzte Studienjahr durchgehend verdient habe.
                ;
                Dann beauftrage ihn und lass ihn deine Steuererklärung anfertigen. Dann muss er wenigstens für seine Aussagen haften.

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                  #9
                  Dann beauftrage ihn und lass ihn deine Steuererklärung anfertigen. Dann muss er wenigstens für seine Aussagen haften.
                  Dann wird er an der fehlerhaften Aussage aber nicht mehr festhalten. Die Fälle tauchen hier mehrfach im Jahr auf und betreffen neben jungen Polizeibeamten

                  hauptsächlich ledige Soldaten sowie gelegentlich auch andere Beamtenanwärter mit günstigen Tarifen in der beihilfekonformen Restkostenversicherung.

                  Viele haben kein eigenes Auto und damit auch keine KFZ-Haftpflicht, die sie einbringen könnten. Selbst wenn das nicht die typische Klientel für

                  Steuerberater ist, sollte man als Steuerberater wissen, dass dieser Personenkreis nur sehr geringe Krankenversicherungsbeiträge bezahlt.

                  Mein monatlicher PKV-Beitrag liegt über den 860,00 €, die hier pro Jahr anfallen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Im nächsten Jahr bin ich fertig mit dem Studium, dann werde ich das wohl auch machen lassen (aber nicht bei ihm, der will 600 € dafür)

                    Naja ich weiß jedenfalls, dass ich als Student nicht verpflichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben.
                    Demnach denke ich schon das er da recht hat mit der Nachzahlung.

                    Kommentar


                      #11
                      Naja ich weiß jedenfalls, dass ich als Student nicht verpflichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben.
                      Wenn dein Bruttolohn im Jahr 2020 höher als 12.250,00 € war und die Vorsorgepauschale unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung höher war

                      als dein tatsächlicher Krankenversicherungsbeitrag bist du sehr wohl verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich denke der Betrag wird sich auch nochmal ändern, wenn ich die KFZ Haftpflicht und die Strecken etc. mit eintrage.
                        Das habe ich noch nicht gemacht.
                        Sollte ja denke ich nicht so schwer sein.

                        Charlie24, der Verdienst ist über dem Wert. Bei dem Rest keine Ahnung, aber an der Polizeiakademie machen das wirklich die Wenigsten. Ich denke das wird dann schon so richtig sein (bisschen Naiv ich weiß).

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                          #13
                          ... wenn ich die KFZ Haftpflicht und die Strecken etc. mit eintrage.
                          Mit der KFZ-Haftpflicht und Werbungskosten über 1.000,00 € lässt sich die Nachzahlung natürlich reduzieren oder auch ganz vermeiden.

                          Bei dem Rest keine Ahnung, aber an der Polizeiakademie machen das wirklich die Wenigsten
                          Diese spezielle gesetzliche Erklärungspflicht ist ja auch weithin unbekannt, aber Unkenntnis schützt bekanntlich vor Strafe nicht.

                          Steuerberater müssen das aber in jedem Fall wissen, für Fachleute gehört der Regelungsinhalt von § 46 EStG nun mal zum Basiswissen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von KyBo Beitrag anzeigen
                            Bei dem Rest keine Ahnung, aber an der Polizeiakademie machen das wirklich die Wenigsten. Ich denke das wird dann schon so richtig sein (bisschen Naiv ich weiß).
                            Ja, und jeder Autofahrer weiß, dass einen Polizisten nicht kontrollieren dürfen, wenn sie ihre Mütze nicht auf dem Kopf haben. Merkst du was?
                            Die Rechtsgrundlage für das, was dir hier gesagt wurde, ist für jeden Menschen frei nachlesbar.

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