Hallo zusammen!
Ich bin 2020 im September mit meine Freundin umgezogen.
Nun muss ich quasi die Pendlerpauschale splitten.
Vom 01.01 - 31.08 von meine alte Wohnung zum Büro und ab 01.09. - 31.12 die Strecke von meine neue Wohnung zum Büro.
In der Steuerklärung steht ja meine jetzige Adresse. So kann man dann die Pendlerpauschale vom 01.09-31.12 nachvollziehen.
Aber wie kann das Finanzamt die erste Pendlerpauschale nachvollziehen? Die Adresse von meine Alte Wohnung muss ich das irgendwo angeben?
Vielen Dank
Ich bin 2020 im September mit meine Freundin umgezogen.
Nun muss ich quasi die Pendlerpauschale splitten.
Vom 01.01 - 31.08 von meine alte Wohnung zum Büro und ab 01.09. - 31.12 die Strecke von meine neue Wohnung zum Büro.
In der Steuerklärung steht ja meine jetzige Adresse. So kann man dann die Pendlerpauschale vom 01.09-31.12 nachvollziehen.
Aber wie kann das Finanzamt die erste Pendlerpauschale nachvollziehen? Die Adresse von meine Alte Wohnung muss ich das irgendwo angeben?
Vielen Dank
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