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Nicht ganzjährige Beschäftigung / Unterjährliche Religionswechsel

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    Nicht ganzjährige Beschäftigung / Unterjährliche Religionswechsel

    Hallo liebe Community

    Ich mache gerade meine Steuererklärung über MyElster( zumindest glaube ich dass es das ist) und habe eine Frage. Ich bin ein Neulig bitte verzeiht mir dies. Es gab dazu schonmal in diesem Forum einen Post, jedoch wurde da die Lösung für das Elsterformular besprochen.

    Ich habe erst Mitte des Jahres mit arbeiten begonnen und finde keine Möglichkeit, dies einzutragen. Soweit ich weiß wird man dafür steuerbegünstigt, wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat und trotzdem "normal" Steuern gezahlt. Wo/Wie finde ich eine Möglichkeit dies geltend zu machen, oder wird das automatisch berechnet?
    Laut der Online-Prüfung würde ich alle 2020 gezahlten Steuern zurückbekommen, aber da diese Angaben ohne Gewähr sind wollte ich nochmal anfragen, ob man das irgendwo eintragen kann/muss?

    Außerdem bin ich letztes Jahr aus der Kirche ausgetreten und habe dies angegeben. Am Ende bekomme ich dann die Nachicht: "Bitte beachten Sie, dass bei der Angabe eines unterjährigen Religionswechsels die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, Ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird." Was genau heißt das? Bekomme ich meine Steuerrückzahlung somit nicht vollständig bzw. erst verspätet?

    Liebe Grüße und Danke für die Antworten.



    #2
    Die Beschäftigungszeit kann man bei Mein ELSTER nur bei der Entfernungspauschale erfassen, nicht bei der Lohnsteuerbescheinigung auf Seite 2

    der Anlage N. Das spielt aber für die Höhe der Einkommensteuer auch überhaupt keine Rolle.

    Der Hinweis zur Kirchensteuer sagt nur, dass die unverbindliche Steuerberechnung in diesem Punkt möglicherweise nicht ganz stimmt, auf

    die Bearbeitungszeit beim Finanzamt hat das keinen Einfluss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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