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Formular und Bescheid unterschiedlich

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    Formular und Bescheid unterschiedlich

    Guten morgen,

    habe heute meinen EstB erhalten und bekomme eine Auszahlung. Juchu :-). Dennoch stellt sich mir die Frage....bei Elster.de, wenn ich meine Eingaben mache, kommt am Ende eine Berechnung raus. Nach dieser hätte ich nachzahlen müssen......nun habe ich beide mal verglichen.....so richtig kann ich nicht feststellen, warum es jetzt erfreuloicher Weise positiv für mich ausging Ich war nämlich schon sauer, weil die coronabedingte Kurzarbeit mit reingenommen wird. Kann mir ein so grasser Unterschied erklärt werden ? Und wird JEDE Einreichung der EstE vom Finanzamt nachgerechnet ( auch vom Steuerbüro?). vorLetztes Jahr z.b. ( ich war noch andere Steuerklasse) habe ich nach meiner Eingabe eine Nachzahlung gehabt, die dann am Ende sogar noch höher ausfiel mit dem Bescheid vom Finanzamt.....

    #2
    Hast du vielleicht die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen und das FA hat netterweise die gesetzliche Sozialversicherung berücksichtigt?

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      #3
      Hallo und danke für die Wortmeldung. Nein habe ich nicht vergessen.

      Überprüft das Finanazamt immer die eingereichten Formulare ?

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        #4
        Zitat von fraka Beitrag anzeigen
        Überprüft das Finanazamt immer die eingereichten Formulare ?
        Natürlich, was denkst du denn? Es wird zwar immer mehr automatisiert, bis dahin, dass es sein kann, dass kein einziger Mensch die Erklärung angeschaut hat, aber selbst dann wird selbstverständlich gegen die von Dritten übermittelten Daten abgeglichen.

        Und, um die weitere Frage zu beantworten: Das FA rechnet natürlich selbst. Immer. Weil es das kann. Und das, was irgendein Programm oder Verein vorher ausgerechnet hat, überhaupt nicht übermittelt wird, und das FA gar nicht weiß, was sie ausgerechnet haben.
        Zuletzt geändert von multi; 08.04.2021, 09:10.

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          #5
          Danke :-)..... jetzt muss ich nur herausfinden , warum bei mir die Berechnung so entegensetzlich war....wo mein Fehler lag. Weiß nur nicht wie.

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            #6
            Du schaust dir deine Berechnung von "Mein ELSTER" an und vergleichst diese Wert für Wert mit dem vorliegenden Einkommensteuerbescheid.
            Sollte nicht allzu schwer sein wenn man des lesen mächtig ist :-)
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Da der Selbstausdruck anders ist, als der bescheid, trotzdem etwas kompliziert. Habe jetzt einen Vergleich angefordert der jetzt schon da ist und werde diesen auch gleich studieren..mal sehen wo der Fehler liegt.

              und ich glaube ich habe den Unterschied. bei den Sonderausgaben..( abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen) habe ich die große Doíffernez, also hat das FA eine größere Summe.....aber wie die zustandekommt, finde ich leider nicht.
              Zuletzt geändert von fraka; 08.04.2021, 16:40.

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                #8
                Nachdem im ersten Beitrag von elster.de die Rede ist, habe ich das Thema jetzt mal von ElsterFormular nach Mein ELSTER verschoben.

                Man sollte zunächst immer den Bescheiddatenvergleich nutzen, genau dafür gibt es diesen Service ja.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo und sorry...ich sehe nicht so richtig durch, wo ich welchen Beitrag rein setzen muss :-( Sorry .Verwechsel das immer.

                  Ja den Vergleich habe ich und auch gesehen, wo die Differenz liegt von fast 2500€ aber warum ?!, das kann ich nicht herauslesen...also was da mit reingenommen wurde.

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                    #10
                    Trotz Deiner Antwort in Beitrag #3 spricht das doch dafür, dass die Krankenversicherung von Dir nicht geltend gemacht wurde.

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                      #11
                      Hallo, also eigentlich habe ich das gemacht.....im Erklärungstext steht auch das der Höchstbetrag geletend gemacht wurde....siehe Bild ca Zeile 16
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                        #12
                        Dieser Satz dürfte in der Mehrzahl der Bescheide stehen, und sagt auch nur aus, dass das FA Kranken- und Pflegeversicherung jenseits des Höchstbetrags tatsächlich berücksichtigt hat, nicht dass du sie erklärt hast. Ich dachte es geht dir darum herauszufinden, wo das FA von deiner Erklärung abgewichen ist.

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                          #13
                          Ich habe alle Daten von der Lohnsteuerbescheinigung übertragen....also auch den Anteil der Krankenversicherung. Zusätzlich zu den gesamten Daten der Bescheinigung wurde die Riester angegeben, die Kilometer vom Arbeitsweg ....wir haben also nix was man groß absetzen kann....Standartangaben denke ich. Bin alles noch mal durchgegangen....weiß nicht was ich noch hätte angeben sollen....

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                            #14
                            Dann bleibt Dir nur die Erkenntnis: Besser so als andersrum. Mit dem elektronischen Bescheiddatenvergleich sieht man doch recht genau, wo das FA was Anderes festgesetzt hat.

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                              #15
                              Ohne konkrete Angaben/Zahlen bleibt es ein Stochern im Nebel...

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