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    #16
    Wir hatten die Differenz ja schon gefunden, womöglich:

    Zitat von fraka Beitrag anzeigen
    und ich glaube ich habe den Unterschied. bei den Sonderausgaben..( abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen) habe ich die große Doíffernez, also hat das FA eine größere Summe.....aber wie die zustandekommt, finde ich leider nicht.

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      #17
      Deshalb setze ich es hier rein, um Hilfe zu bekommen. Dann sagen sie mir bitte welche Zahlen ich reinsetzen soll, damit mir geholfen werden kann...... Bei meinen Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen komme ich auf eine Zhal von 3500€....im Vergleich dazu steht beim FA 6700 €......mehr kann ich dazu nicht sagen.....ich weiß halt nicht aus was sich die Zahl zusammensetzt...das steht bei dem vergleich nicht. Aber ok dennoch danke für die Wortmeldungen....

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        #18
        Entweder hast die Angaben zur Rentenversicherung vergessen oder die zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei den genannten Zahlen

        kann ich nicht auf Anhieb erkennen, welche der Positionen fehlt, aber eine davon ist es.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Ich schaue es mir am WE nochmal in Ruhe an...habe ja den Ausdruck meiner Anagben ebenfalls da liegen. danke

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            #20
            Hast du denn den Bescheinigungsabruf genutzt oder selbst erfasst?
            Ausgehend von den ersten beiden Erläuterungen hat das FA die elektronischen Daten von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber angesetzt und die Erläuterungen kommen eigentlich nur wenn Sie von deinen Angaben abweichen.
            Falls du es von Hand eingegeben hast, solltest du Mal die Bescheinigungen abrufen und mit deinen Werten vergleichen

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              #21
              Hallo ja ich habe den Belegabruf genutzt. Ich muss jetzt arbeiten, abe rich werden mich noch mal damit befassen am WE und gebe noch mal Bescheid.

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                #22
                Hallo nochmal.....also ich habe nochmal geschaut. Und tatsächlich fehlt auf dem Übertragungsformular die Nummer 25 und 26 von der Lohnsteuerbescheinigung. Ich bin mir eigentlich sicher das ich das eingegeben habe....mh naja gut. Meien Frage dazu.....wo müssen die beden Beträge eingetragen werden ?

                Ich rufe zwar die Belege ab, aber ich trage dennoch alles selbst ein. Kann man das auch automatisch übertragen ? Wenn ja, wie ?

                Ich habe mal noch 2 andere Fragen:
                1. Ich habe eine Zahnzusatzversicherung. Ich habe diese NICHt angegeben, weil ich meine Zahnkosten mit den Erstattungen aus der Zahnversicherung gedeckt wurden. War das richtig? Oder hätte ich die Beitragszahlung, sowie die Erstattungen und aber auch die Zahnkosten anbringen sollen ?

                2. Zukunft: Ich habe mal noch eine Frage...es ist dann aber erst für nächstes Jahr: Dieses Jahr nehme ich am Bonusprogram der AOk teil, wo ich Geld ausgezahlt bekomme. Wo muss das dann eingetragen werden ?

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                  #23
                  Als du gefragt wurdest, ob du den Abruf benutzt hast, war natürlich gemeint, ob du sie hast automatisch in die Formulare hast einfüllen lassen. Du wirst am Anfang gefragt, ob das passieren soll, auch nachträglich geht es noch.

                  Die Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung laut LStB 25 und 26 kommen in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 11 und 13, diese sind entsprechend deutlich beschriftet.
                  ​​​​
                  Warum glaubst du, dass die Absetzbarkeit von Beiträgen zu einer Versicherung davon abhängig ist, ob sie in Anspruch genommen wurde? Allerdings kommt hier der Satz aus deinem Bescheid zu tragen, dass schon durch den Basisanteil zur KV und PV der Höchstbetrag überschritten wurde.

                  Erstattungen, so sie denn steuerbar sind, kommen in Zeile 14. Ob die Erstattung steuerbar war, entnimmt man am besten der Bescheinigung der KV.

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                    #24
                    Mh ...dann hab ich das falsch verstanden, da ich ja die Belege abrufe .....mit dem automatisch einfüllen....hab ich warscheinlich überlsen..keine Ahnung..aber dafür frage ich ja und man lernt nie aus :-).

                    wie schon gesagt, bin mir sicher das ich sie eingegeben hatte....vlt hab ich speichern vergessen...ich weiß es nicht mehr. Ich werde nächstes Jahr dann mehr aufpassen .

                    Ich versuche hier im Forum meine unklarheiten zu beseitigen und meine Fehler zu verbessern....ich war mir unsicher...wenn ich die Zusatzversicherung angebe, muss ich ( soweit ich mich erinnere) die Erstattungen angeben und bei Sinderausgaben die Kosten ( z.b. Zahnarztrechnungen)....ob das pflicht ist oder ob das sich negativ auswirken könnte...das versuche ich herauszufinden.

                    Mal sehen ob es nächstes Jahr besser klappt :-)

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                      #25
                      Ich werde nächstes Jahr dann mehr aufpassen .
                      Vielleicht solltest du nächstes Jahr die Möglichkeit nutzen, die Bescheinigungen automatisch einfüllen zu lassen.

                      Da muss man zwar dann auch noch drüber schauen, aber das Fehlerrisiko sinkt deutlich.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        "2. Zukunft: Ich habe mal noch eine Frage...es ist dann aber erst für nächstes Jahr: Dieses Jahr nehme ich am Bonusprogram der AOk teil, wo ich Geld ausgezahlt bekomme. Wo muss das dann eingetragen werden ? "

                        Die Krankenkassen übermitteln das automatisch (bei mir KKH) und beim Belegabruf wird das eingefügt.

                        Gruß Bernd

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                          #27
                          Zitat von fraka Beitrag anzeigen
                          Ich versuche hier im Forum meine unklarheiten zu beseitigen und meine Fehler zu verbessern....ich war mir unsicher...wenn ich die Zusatzversicherung angebe, muss ich ( soweit ich mich erinnere) die Erstattungen angeben und bei Sinderausgaben die Kosten ( z.b. Zahnarztrechnungen)....ob das pflicht ist oder ob das sich negativ auswirken könnte...das
                          Erstattungen von Krankheitskosten sind anzugeben und werden angerechnet, wenn du Krankheitskosten in Form von außergewöhnlichen Belastungen erkläst. Mit den Beiträgen an sich als Sonderausgaben hat das nichts zu tun.
                          Da sind Erstattungen von Beiträgen relevant, wobei es ein entscheidender Unterschied ist, ob die Versicherung Beiträge erstattet (z.B. wegen Leistungsfreiheit) oder Aufwand bezuschusst (z.B. Zuschuss zur Zahnreinigung).
                          Zuletzt geändert von multi; 11.04.2021, 16:20.

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                            #28
                            Eine Zahnzusatzversicherung für Kronen , Inlays.....also Kosten / Eigenanteil für z.b. Krone als außergewöhnliche Belastung und gleichzeitig die Erstattungen dafür angeben .......und wenn es sich gegenseitig aufhebt...kann ich es auch lassen ? Oder ist es Pflicht?

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                              #29
                              .... Krone als außergewöhnliche Belastung und gleichzeitig die Erstattungen dafür angeben .......und wenn es sich gegenseitig aufhebt...kann ich es auch lassen ? Oder ist es Pflicht?
                              Es besteht keine Verpflichtung, außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Es werden nicht nur die Erstattungen abgezogen,

                              es wird ja darüber hinaus eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet, was häufig dazu führt, dass sich keine steuerlichen Entlastungen ergeben.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                alles klar, dankeschön

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