Hallo zusammen,
im Jahr 2016 habe ich einen Rechner für 1200€ gekauft und 1200€:3= 400€ abgeschrieben.
Bei der Einkommensteuererklärung 2017 habe ich vergessen, die 400€ abzuschreiben.
Bei der Einkommensteuererklärung für 2018 habe ich versucht die 400€ wieder abzuschreiben.
Das Finanzamt lehnte ab mit der Begründung:
"... Der Rechner konnte nicht berücksichtigt werden, da die Anschaffung bereits 2016 erfolgte und
in den Vorjahren keine Werbungskosten dazu geltend gemacht worden sind..."
Ist es korrekt?
Vielen Danke im Voraus für die Antwort.
Anita Heinse
im Jahr 2016 habe ich einen Rechner für 1200€ gekauft und 1200€:3= 400€ abgeschrieben.
Bei der Einkommensteuererklärung 2017 habe ich vergessen, die 400€ abzuschreiben.
Bei der Einkommensteuererklärung für 2018 habe ich versucht die 400€ wieder abzuschreiben.
Das Finanzamt lehnte ab mit der Begründung:
"... Der Rechner konnte nicht berücksichtigt werden, da die Anschaffung bereits 2016 erfolgte und
in den Vorjahren keine Werbungskosten dazu geltend gemacht worden sind..."
Ist es korrekt?
Vielen Danke im Voraus für die Antwort.
Anita Heinse
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