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Anlage N doppelter Haushalt

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    Anlage N doppelter Haushalt

    Hallo zusammen,

    ich mache zum ersten Mal die Steuer im allgemeinen mit Mein Elster und bin mit dem Bürokratendeutsch überfordert.
    Es geht um die Zeile 71 Erste und letzte Fahrt zum eigenen Hausstand. Die Fahrt ist Hin 142 Km darf ich da dann tatsächlich 284 Km angeben? Im Kilometersatz bei Einzelnachweis hab ich die 0,30€ eingetragen aber was trage ich dann in die Zeile Berechnung des Kilometersatzes bei Einzelnachweis ein? Das Programm fordert da einen Eintrag.

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Zitat von Husherla Beitrag anzeigen
    bei Einzelnachweis[/B] hab ich die 0,30€ eingetragen
    Ja, wie hast Du denn die 30 Cent ermittelt?

    Ich würde auf den mühsamen Einzelnachweis dann verzichten. Denn auch ohne den werden 30 Cent pro Kilometer abgezogen. In der Regel sind die tatsächlichen Kosten ja etwas höher, aber wenn sie bei Dir auch 30 Cent beantragen, dann würd ich den Einzelnachweis gar nicht ausfüllen.

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      #3
      Hm, okay ich dachte ich darf nur 0,30 Cent pro Kilometer angeben zwecks der Kilometerpauschale. Ich vermute das habe ich mit den täglichen Fahrten zur Tätigkeitsstätte verwechselt. Dann wäre es sicher sinnvoller die Kilometer von der Zweitwohnung zur Arbeit anzugeben anstelle der Zeile 71?

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        #4
        Ich würde einfach in Zeile 71 die Zahl der Kilometer angeben, und fertig.

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          #5
          Dann wäre es sicher sinnvoller die Kilometer von der Zweitwohnung zur Arbeit anzugeben anstelle der Zeile 71?
          Für diese Kilometer gibt es die Entfernungspauschale. Unter doppelte Haushaltsführung sind nur die Kilometer für die erste (und letzte) Fahrt

          zum Zweithaushalt (tatsächliche km * 0,30) sowie die Kilometer für Wochenendheimfahrten (nur die Entfernungspauschale) zu erfassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich habe das Thema aus dem Unterforum für ElsterFormular in das Unterforum für Mein ELSTER verschoben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich habe das Thema aus dem Unterforum für ElsterFormular in das Unterforum für Mein ELSTER verschoben.
              Warum? Zeilennummer 71 in ElsterFormular für 2019 ist richtig. In der Erklärung für 2020 ist Zeile 71 etwas ganz anderes.

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                #8
                Warum verschoben? Er schreibt doch im ersten Beitrag:

                ich mache zum ersten Mal die Steuer im allgemeinen mit Mein Elster und bin mit dem Bürokratendeutsch überfordert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Danke Charlie 24 ich hatte mich verklickt mit den Foren.

                  also nochmal zum Verständnis ich trage am besten bei erste und letzte Fahrt meine 284 Km ein und gebe keinenBetrag an und erdennoch mühsam rumrechnen.

                  Zeile 71 stimmt tatsächlich hab das Formular vom Vorjahr zum Verständnis vorgekramt

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                    #10
                    So ich glaube ich hab es gecheckt . Ich darf in die Zeile Kilometersatz bei Einzelnachweis die vom Fiskus genehmigten 0,30€ eintragen. In der Zeile Berechnung des Kilometersatzes nach Einzelnachweis darf ich mühsam den Kilometersatz ausrechnen.
                    Blöd ist allerdings wenn ich diese Zeile leer lasse sagt mir Elster ich muss dort etwas eintragen ein 0,00 akzeptiert er nicht, trag dann einfach auch nochmal 0,30 an mehr will ich ja nicht

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                      #11
                      ich trage am besten bei erste und letzte Fahrt meine 284 Km ein und gebe keinen Betrag an und erdennoch mühsam rumrechnen.
                      So ist das ! Es wird dann automatisch mit 30 Cent je Kilometer gerechnet. 0,00 darfst du natürlich nicht eintragen
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Jetzt stellt sich mir nur eine Frage darf ich tatsächlich die Wegstrecke doppelt nehmen. Der Kerl vom Finanzamt meinte ich darf nur die einfache Wegstrecke, also 142km angeben?

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                          #13
                          Der Kerl vom Finanzamt meinte ich darf nur die einfache Wegstrecke, also 142km angeben?
                          Die gilt für Wochenendheimfahrten, für die erste und letzte Fahrt dürfen die gefahrenen Kilometer angesetzt werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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