Ermäßigung für Handwerkerleistungen

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  • Hansematz
    Neuer Benutzer
    • 12.03.2020
    • 6

    #1

    Ermäßigung für Handwerkerleistungen

    Hallo zusammen,
    ich habe in meiner Steuererklärung Handwerker Rechnungen in Höhe von 837 Euro eingetragen (Betrag darin enthaltene Lohn und Maschinen,Fahrkosten)
    In meinem Steuerbescheid sind aber nur 176 Euro Ermäßigung berücksichtigt worden.Kann mir jemand erklären wie das zusamen hängt ???
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    da hast du einen Zahlendreher drin.
    Es werden immer 20% der Summe erstattet.
    Höchstens aber 20% von 6000.- ergibt 1200.-
    Gruß FIGUL

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Eigentlich dürften es nur 167 Euro sein! Du bekommst nämlich nicht die Lohnkosten erstattet, sondern lediglich 20 % davon. Das Finanzamt spendiert Dir den Handwerker also nicht.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beträgt exakt 20% der berücksichtigungsfähigen Arbeitskosten.

        20% von 837,00 € wären nach meiner Berechnung sogar nur 167,40 €, also weniger als 176,00 €.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Hansematz
          Neuer Benutzer
          • 12.03.2020
          • 6

          #5
          Danke zusammen.Die Summe war nicht ganz korrekt. 20 % passt aber.Jetzt ist es mir klar.

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