Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Formular ergänzt und nochmal eingereicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Ihr habt Euch das doch nicht ausgedacht, das ist nicht Euer System, das so schlecht funktioniert. Ihr gebt nur Tipps, wie man damit umgeht.
    Ich greife nicht Euch an sondern meckere höchstens über die Inkompetenz des Staates, der sowas nicht effektiv hinbekommt.

    Und dabei wollte ich doch nur wissen, was ich mit der doppelten Steuererklärung jetzt machen soll. Anrufen - Willkommen im Neuland.

    Wer 2 Datensätze übermittelt, sollte mit den Folgen leben müssen!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #17
      Das ist eine tolle Einstellung.
      Die Software ist beschissen gemacht und wenn die Bürger einen offensichtlichen Fehler machen, den die dusselige Software nicht erkennt, haben sie selber Schuld.
      Ausserdem wollte ich doch nur wissen, was jetzt passiert!
      Aber ich bin ja selbst Schuld, weil ich das gemacht habe, was die Software zulässt.
      Das Ganze ist ein Totalversagen der Behörde, am Ende ruft man da an wegen so einer banalen Sache.
      Es hat natürlich aber keiner dort ein Interesse, daß das funktioniert denn dann bräuchte man die ganzen MA ja nicht mehr.
      Also bleibt die Software so schlecht wie sie ist, damit niemand seinen Job verliert.

      Gruß,
      Norbert

      Kommentar


        #18
        So allmählich dreht sich das "ich will ja nicht meckern" zum unverschämten.

        Kommentar


          #19
          Zuerst vergisst man, die Haushaltsnahen Dienstleistungen und die Handwerkerleistungen zu erklären und dann ist die Software dran schuld,

          die nicht erkannt hat, dass der Anwender dusselig ist und etwas nicht erklärt hat, was, man stelle sich vor, auch nicht erklärungspflichtig ist.

          So ein Unglück ! Gut, dass ein Schuldiger gefunden wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            Ich bin ganz fasziniert, dass jemand innerhalb von 14 Tagen seinen Steuerbescheid erhält und dann auch noch unzufrieden damit ist, weil er ihn in 14 Sekunden erwartet hätte. Ich habe mir mal die Bearbeitungszeiten der letzten 10-12 Jahre angeschaut: Das waren 25 - 95 Tage, davon sicherlich auch die meisten Bescheide automatisiert. Jetzt warte ich schon seit dem 17.02. auf meinen Steuerbescheid und wäre froh, wenn ich ihn noch im April bekäme. Mein Steuerprogramm spuckt den Steuerbescheid auch in Echtzeit aus, aber das ist nunmal nicht der Maßstab für die Finanzverwaltung. Aber zu diesem Thema wurde hier ja schon alles von kompetenter Seite gesagt. Schönen Sonntag noch.

            Kommentar


              #21
              Hallo,

              ab 17.02. brauchszt du nicht zu warten, da die Bearbeitung erst mitte März (15.03.?) begonnen hat
              Da bist du gerade bei 3 Wochen
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #22
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                ab 17.02. brauchszt du nicht zu warten, da die Bearbeitung erst mitte März (15.03.?) begonnen hat
                Da bist du gerade bei 3 Wochen
                Hihi... ich habe hier jetzt extra nochmal reingeschaut, weil ich nicht genau wusste, ob ich den 17.2. als Abgabetag oder als Beginn der Wartezeit bezeichnet hatte. Denn die (offizielle) Bearbeitungszeit für Steuererklärungen beginnt in allen Bundesländern einheitlich am 15. März. (Ob die Finanzämter inoffiziell in dem einen oder anderen Land schon früher anfangen, wissen wohl nur die Finanzbeamten selbst.) Somit bin ich heute bei Tag 26 meiner "Netto"-Wartezeit angelangt, also bei gerade mal 4 Wochen.

                Der Abgabetermin soll ja angeblich über die Reihenfolge der Bearbeitung entscheiden nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

                Nachtrag 13.04.: Heute Nacht ist der elektronische Steuerbescheid (PDF) gekommen, also 28 Tage nach dem 15. März. Schneller als erwartet.
                Da hat sich die Anmeldung beim Elster-Forum doch echt gelohnt.
                Zuletzt geändert von ; 13.04.2021, 10:23.

                Kommentar


                  #23
                  Ob die Fianzämter inoffiziell in dem einen oder anderen Land schon früher anfangen, wissen wohl nur die Finanzbeamten selbst
                  In NRW wurde offensichtlich bereits Anfang März mit der Bearbeitung des Jahres 2020 begonnen, da sind die ersten Steuerbescheide um den 10.03.2021

                  verschickt worden. Von anderen Ländern weiß ich dazu nichts, außer dass in Bayern absprachegemäß Mitte März begonnen wurde.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von NorbertS Beitrag anzeigen
                    Ihr/Du scheinen es ja selbstverständlich zu finden, daß eine EDV zwei Wochen für eine simple Datenverarbeitung braucht.
                    Die Steuererklärungen werden in großen Landesrechenzentren bearbeitet, die noch deutlich mehr verarbeiten, als nur Steuern. Ich kenne keine Details, aber gehe davon aus (und hoffe es sogar!), dass die so ausgelegt sind, dass sie das ganze Jahr über ausgelastet sind. Ein Rechenzentrum nur für Steuern, wie es Dir vorschwebt, das vielleich Mitte April mit dem Gros der Erklärungen durch ist und den Rest des Jahres kaum noch was zu tun hat, aber dennoch enorme Kosten verursacht, würde ich persönlich den Ländern als Verschwendung anlasten.

                    Und dabei wollte ich doch nur wissen, was ich mit der doppelten Steuererklärung jetzt machen soll. Anrufen - Willkommen im Neuland.
                    Ich verstehe nicht ganz, worüber Du Dich aufregst:

                    Eine abschließend verarbeitete Steuererklärung ist im Normalfall nur noch (u.a.) per Einspruch änderbar - dies wäre nach Deinen Wunschvorstellungen ja sogar schon ein paar Stunden nach dem Versand der Fall. Wie stellst Du Dir das dann rechtlich vor? Dann nämlich beginnen gesetzliche Fristen zu laufen. Diese zu umgehen, indem man einfach immer mal wieder eine neue Erklärung hinterher sendet... wäre sicher manchmal toll, aber doch absolut nicht praktikabel.

                    Wenn Du Deinen Fehler - wie hier empfohlen - tatsächlich mit einem simplen Anruf bei einem freundlichen Sachbearbeiter ausbügeln kannst, solltest Du Dich tatsächlich freuen. Das erspart Dir nämlich eine Menge Arbeit!
                    Zuletzt geändert von VSW-BS; 12.04.2021, 01:28.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X