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Fehlermeldung Anlage AV Einzelveranlagung Eheleute lässt sich nicht beheben

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    Fehlermeldung Anlage AV Einzelveranlagung Eheleute lässt sich nicht beheben

    Hallo alle zusammen!

    Ich versuche gerade mit mein Elster die Steuer 2020 für uns zu erstellen. Bei der Prüfung Einzelveranlagung Ehemann kommt der Fehler:


    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen.
    Das entsprechende Feld ist jedoch leer !?

    Ich habe versucht, dennoch in diesem Feld nicht vorhandene Eintragungen zu löschen - geht nicht. Auch etwas eintragen, später wieder aufrufen und löschen hilft nicht. Ich habe sogar das ganze Formular als neuen/weiteren Entwurf nochmal ausgefüllt. Der Fehler kommt immer wieder...

    Ich weiß nicht was ich noch machen soll. Kurioserweise kommt bei der Einzelveranlagung für die Ehefrau keine analoge Fehlermeldung. Obwohl grundsätzlich genauso ausgefüllt, nur halt mit ihren Zahlen.

    Wäre dankbar für Ideen/Vorschläge.

    MfG


    #2
    Das entsprechende Feld ist jedoch leer !?
    Welches Feld bzw. welche Zeile in der Anlage AV meinst du denn ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das bemängelte Feld "Vorname", dass bei Auswählen der Fehlermeldung angezeigt wird. Scheint jedoch eher aus dem Hauptvordruck zu kommen. Zumindest wenn ich mich von Anfang an durch das Formular klicke.

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        #4
        Der Link zu Vorname ist irreführend. Du hast einen Eintrag in deiner Anlage AV für deine Ehefrau gemacht, was bei einer Einzelveranlagung nicht

        zulässig ist. Die Anwendung schlägt dir vor, weitere Angaben zu deiner Ehefrau zu machen, was nicht zielführend ist. Du musst die Anlage AV

        durchsehen, da darf bei deiner Frau nichts ausgefüllt sein. Eventuell geht es um Einträge zu Kindern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich habe ein Kind bei "Alle anderen Kindergeldberechtigten" -Zeile 20 = Kindergeld wurde bei Ehefrau festgesetzt.

          Oder muss es in Zeile 16 - bei Ehefrau/Person B ? Dieses Feld habe ich für mich eigentlich abgewählt, da es sich auf die gemeinsame Veranlagung bezieht. bei der Frau ist das Kind in Zeile 17 = Bei gemeinsamer Veranlagung bzw. Einzelveranlagung der Mutter zugeordnet. Ich finde die Formulierungen teilweise schwierig zu unterscheiden...

          MfG

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            #6
            Ich finde die Formulierungen teilweise schwierig zu unterscheiden...
            Da gebe ich dir recht, das gilt insbesondere für die Zeile 17. Die habe ich auch noch nicht vollständig kapiert

            Die Zeile 20 ist wohl falsch. Die Kinderzulage bekommt doch die Ehefrau, musst du das Kind bei einer Einzelveranlagung überhaupt bei dir angeben ?

            Ich muss mir das auch erst näher anschauen, d. h. ich muss mich erst einloggen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Meines Erachtens musst du in deiner Anlage AV das Kind gar nicht angeben. Die Kinderzulage soll doch bei der Mutter bleiben oder ?

              Hier ein Auszug aus der Eingabehilfe zu den Zeilen 16 ff:

              Bei leiblichen Eltern ... steht die Kinderzulage - unabhängig davon, ob gegenüber dem Vater oder der Mutter das Kindergeld festgesetzt worden ist - der Mutter zu. Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden. Möchten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, tragen Sie bitte in Zeile 17 die Anzahl der Kinder ein, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten ist die Eintragung nur in der Einkommensteuererklärung des Vaters vorzunehmen.
              Im Fall der Einzelveranlagung der Ehegatten .. ist die Eintragung nur in der Einkommensteuererklärung des Ehegatten ... vorzunehmen, auf den die Kinderzulage übertragen werden soll. Die Übertragung ist im Antrag auf Altersvorsorgezulage und in der Anlage AV identisch vorzunehmen.

              Hier noch die Zeilenerläuterung zu Zeile 17:

              Anzahl der Kinder, für die für 2020 Kindergeld festgesetzt worden ist und für die bei Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater / von Person B auf Person A übertragen wurde, die bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern der Mutter / Person A zugeordnet werden oder die bei Zusammenveranlagung Person A zugeordnet werden.

              Zeile 20 ist eindeutig nicht zutreffend, ihr lebt ja nicht dauernd getrennt !




              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Danke! Das war es tatsächlich. Wenn gefragt wird, wer das Kindergeld bekommt, dann antworte ich. Aber das es in diesem Moment um die Zulage ging...

                Da hab ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Vielen Dank!

                MfG

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                  #9
                  Hallo Charlie,

                  vielleicht kannst du mir auch helfen. Das wäre eine große Erleichterung, nachdem ich nun schon stundenlang nach einer Lösung suche.

                  Meine Fehlermeldung bei Mein Elster für die Steuererklärung 2020 lautet:

                  "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig."

                  Links sind dann zwei Stellen als mögliche Fehlerquellen angemerkt:
                  • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
                    • 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)
                    • 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart

                  An der ersten Stelle ist das Feld "Vorname" rot umkreist, obwohl nichts eingetragen ist. (In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass dies eigentlich nur bis 2018 zu Fehlermeldungen geführt hat?!)
                  An der zweiten vorgeschlagenen Stelle, bei der drei Optionen für die Veranlagungsart gegeben sind, ist das zweite Ankreuzkästchen rot umkreist, obwohl nichts angekreuzt ist.


                  Anders als bei ansjan bin ich die Mutter, die die Kinderzulage bekommt. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.

                  Herzliche Grüße
                  Antonia

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                    #10
                    Anders als bei ansjan bin ich die Mutter, die die Kinderzulage bekommt. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.
                    Wo in der Anlage Kind hast du denn den Vater des/der Kinder eingetragen ? Der muss bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen eingetragen werden.

                    In welcher Zeile der Anlage AV hast du eventuell Angaben zu Kindern gemacht ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Charlie,

                      danke für deine schnelle Antwort! Zu deinen beiden Fragen:

                      Wo in der Anlage Kind hast du denn den Vater des/der Kinder eingetragen ? Der muss bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen eingetragen werden.
                      In der Anlage Kind in Zeile 10 unter Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / Person B habe ich "leibliches Kind" eingetragen.

                      In welcher Zeile der Anlage AV hast du eventuell Angaben zu Kindern gemacht ?
                      In der Anlage AV habe ich in Zeile 19 unter Bei allen anderen Kindergeldberechtigten in Feld 215 eine "1" eingetragen. Mein Kind ist in 2020 geboren.

                      War das richtig?

                      Viele Grüße
                      Antonia

                      Zuletzt geändert von Antonia12345; 29.08.2021, 23:38.

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                        #12
                        Zitat von Antonia12345 Beitrag anzeigen
                        In der Anlage Kind in Zeile 10 unter Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / Person B habe ich "leibliches Kind" eingetragen
                        Bei Einzelveranlagung gibt es keine Ehefrau.
                        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 30.08.2021, 07:35.

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                          #13
                          Hallo L.E: Fant,

                          vielen Dank für deinen Beitrag. Dein Kommentar
                          Bei Einzelveranlagung gibt es keine Ehefrau.
                          versteh ich nur leider nicht. Kannst du konkretisieren, was du meinst bzw. was ich (stattdessen) eintragen müsste? Der Nutzer Charlie24 hatte mir oben bereits geschrieben, dass ich in Anlage Kind das Kindschaftsverhältnis zum Vater eintragen muss.

                          Viele Grüße und danke für Eure Unterstützung!
                          Antonia

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                            #14
                            dass ich in Anlage Kind das Kindschaftsverhältnis zum Vater eintragen muss.
                            Aber nicht in Zeile 10 sondern in Zeile 11:

                            Der Vater muss bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen eingetragen werden.

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo Charlie,

                              1000 Dank, das war der Fehler!

                              Über die Annahme "Ehefrau = Person B" könnte ich mich aus Gender-Perspektive sehr aufregen, aber das erspar ich euch an dieser Stelle. Gerade freue ich mich einfach nur, dass es geklappt hat, - und ich eine Erstattung bekommen werde! ;-)

                              Beste Grüße
                              Antonia

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