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Steuervoranmeldung mit Betriebsausgaben in Lettland, Österreich und USA

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    Steuervoranmeldung mit Betriebsausgaben in Lettland, Österreich und USA

    Hallo zusammen,

    habe mir WISO Steuer Sparbuch gekauft, aber damit komme ich nicht wirklich zurecht. Daher verfahre ich weiter mit Elster Online um meine vierteljährliche Steuervoranmeldung abzugeben.

    Meine Frage ist:
    Ich habe ein Einzelunternehmen und Betriebsausgaben in Form von Udemy Kursen (USA), Printful T-Shirt Musterbestellung (Lettland) und Domainregistrierungen in (Österreich).

    Wer kann mir hier eben sagen, in welche Zeilen jeweils meine Ausgabe gehören? Das wäre ganz lieb, vielen Dank!

    Beste Grüße
    Macy

    #2
    Betriebsausgaben ist ein Begriff aus der Einkommensteuer. Mit Umsatzsteuer hat das nichts zu tun.

    Mit dem Wort weiter signalisierst Du, dass Du bisher die Voranmeldungen mit Mein Elster erstellt hast. Wie hast Du das denn da eingetragen?

    Ausgaben gehören grundsätzlich nicht in die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Allerdings erhaltene Leistungen nach §13b und innergemeinschaftliche Erwerbe. Wie man hier schon erkennen kann wird sowohl zwischen in Anspruch genommenen Leistungen und Erwerben unterschieden als auch zwischen Inland, innergemeinschaftlich und Drittstaaten.

    Was ist Dir da jetzt genau unklar?

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort.
      Also ich hab in meiner monatlichen Steuervoranmeldung 2020 immer meine Einnahmen (Spreadshirt Vergütung) und meine Ausgaben (hier Facebook Werbung - Reverse Charge Verfahren) angegeben. Facebook Werbung sind ja auch Betriebsausgaben.
      Sprich soll ich dann einfach am Ende des Jahres all meine Betriebsausgaben meines Einzelunternehmens in der Einkommensteuer angeben?

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        #4
        Betriebsausgaben trägst Du in die Einnahmenüberschussrechnung ein. Ansonsten musst Du natürlich die Umsatzsteuererklärung noch abgeben.

        In Deiner Ausgangsfrage ging es allerdings offenbar um die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

        Kommentar


          #5
          Mein Einzelunternehmen habe ich im April 2020 gegründet. Bislang habe ich lediglich die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Ab 2021 soll ich laut Finanzamt dies nun nur noch vierteljährlich tun.
          Zunächst möchte ich wieder mal die Umsatzsteuervoranmeldung machen fürs 1. Quartal da meine Frist am Montag abläuft. Dachte meine Ausgaben die ich so habe für mein Unternehmen kommen hier auch rein. Habe ich zuvor auch immer so gemacht. Facebook Werbekosten (mit Reverse Charge Verfahren). Nun kommen ab 2021 in der Umsatzsteuervoranmeldung eben noch die Kosten für Webhosting Gebühren und Musterbestellungen von T-Shirts hinzu. Aber das soll nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung?? Laut deiner Aussage kommt das in die Einkommensteuer 1x jährlich am Ende des Jahres?

          Bin gerade etwas verwirrt sorry. Jedoch ganz lieben Dank L.E. Fant, dass du mir hier weiterhilfst. Super nett von Dir! :-)))

          Muss ich nun abschließend für das Jahr 2020 fürs Gewerbe die EÜR + Anlage G. + Umsatzsteuererklärung + Gewerbesteuererklärung abgeben? (Meine Einnahmen liegen momentan noch unter 4.000€/Jahr)

          Meine Frau und ich sind zusammen veranlagt. Wir haben die Einkommenssteuererklärung für 2020 so gut wie fertig. Fehlen nur noch die Gewinne aus meinem Unternehmen. Das aber nur so nebenbei als Randinformation.

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            #6
            Also, in Anspruch genommene Leistungen nach § 13b müssen natürlich mit der Voranmeldung versteuert werden.

            Wenn ich jetzt davon ausgehe dass Facebook in Irland ist, und Facebook Dir eine Rechnung für Werbung im Inland (also Deutschland) schickt, dann musst Du das natürlich auf Seite 5, Zeile 40, der Anmeldung angeben und versteuern. Soweit Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, kannst Du den Steuerbetrag auf Seite 7, Zeile 58, wieder geltend machen.

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              #7
              Also ganz lieben Dank für deine Auskunft Fant.

              Ich bin Einzelunternehmer und und zum Vorsteuerabzug berechtigt.

              In meiner jetzigen Vorsteuererklärung 2021 frage ich mich nur wie ich z.B. Printful angeben soll. Hier steht auf meiner Rechnung 21% Mehrwertsteuer obwohl auf der Rechnung meine SteuerID drauf steht. Also Printful weiß ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt. Im Internet irgendwas gelesen von in Lettland muss man Steuern zahlen und hier in Deutschland muss ich dann zusätzlich nochmal NOCHMAL 19% abführen an den Fiskus oder wie? Seit 2004 ist Lettland ja auch ein EU Mitgliedsstaat. Daher gilt doch auch hier das Reverse Charge Verfahren dachte ich.

              Facebook wie du schon richtig sagst Fant liegt in Irland also innerhalb EU => also Reverse Charge Verfahren.

              Wie sieht es mit meiner Rechnung von PlaceIt (Melbourne/Australien) aus. Hier ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Muss ich hier also keine Angaben beim Finanzamt machen bei der Vorsteueranmeldung? Sprich ich gebe die Rechnung einfach als Betriebsausgabe in meiner Einkommenssteuer an?

              ================================================== ===============

              Speziell für alle die mit Shopify E-Commerce betreiben, einen eigenen Shop haben und Facebook Werbung schalten und bei Printful Print-On-Demand machen. Für diejenigen habe ich mal versucht das ganze sehr einfach zu erklären.
              Jetzt kommt ein Hinweis der muss leider gesetzlich sein => Ich bin kein Steuerberater und das unten Geschrieben ist lediglich meine eigene Erfahrung. Bei Fragen wendet euch bitte an einen Steuerberater.
              1. Meine gesamten Einnahmen und die zu zahlende Mehrwertsteuer angeben (Kategorie 4 - Lieferungen und sonstige Leistungen /steuerpflichtige Umsätze/) Zeile 26 Feld 81 hier meine Gesamteinnahmen durch Verkäufe Feld rechts daneben der zu zahlende Steuerbetrag von 19% wird vom System selbst errechnet. Also deine gestellte Rechnung von 100€ + 16% Mehrwertsteuer -> also 16€ hier eintragen.
                Zeile 28 Feld 35 hier kommen die Einnahmen rein die zur Zeit von Corona mit 16% erwirtschaftet wurden Feld 36 hier muss 16% selbst eingetragen werden.
              2. Meine Ausgaben zu zahlende Mehrwertsteuer angeben - außerhalb EU (Kategorie 7 - Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) Zeile 48 Feld 46 hier die Gesamtrechnung von Facebook Werbekosten / Pinterest Werbekosten / Envato Rechnung für Shopify Template etc. //// Feld 47 nur der Steuerbetrag hinzugerechnet. Also 1000€ Facebook-Rechnung + 19%= 1190€ also in Feld 47 dann 190€ eintragen
              3. Meine Ausgaben "gezahlte Mehrwertsteuer zurückholen" - innerhalb EU (Kategorie 8 - Abziehbare - Vorsteuerbeträge)Zeile 53 Feld 66 hier nur die gezahlte Mehrwertsteuer von gezahlten Rechnungen innerhalb EU (man holt sich das, was man in Kategorie 4 Zeile 26 und Zeile 28 angegeben hat wieder zurück - nennt sich durchlaufender Posten)
              4. Facebook Werbung "gezahlte Steuern wieder zurückholen" via Reverse Charge Verfahren. (Kategorie 8 - Abziehbare - Vorsteuerbeträge) Zeile 56 Feld 67 hier nur die Mehrwertsteuer eintragen. (Facebook Werbung Rechnung 100€ + selbst 19% dazu rechnen = 119€ also in Feld 67 dann 19€ eintragen. (man holt sich das, was man in Kategorie 7 Zeile 48 angegeben hat wieder zurück - durchlaufender Posten)
              Zuletzt geändert von SteuerMacy; 11.04.2021, 13:54.

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                #8
                Für Geschäfte zwischen zwei Unternehmern in verschiedenen EU-Staaten schuldet immer der Leistungsempfänger die Steuer.

                Du unterscheidest leider nicht zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen.

                Warum trägst Du in das Feld Steuer aus Leistungen zu 19 %, das ja automatisch ausgefüllt wird, 16 % ein?

                19 % von 1.000 = 1.900.

                Kommentar


                  #9
                  19 % von 1.000 = 1.900.
                  Wirklich ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Oh, scheiße.

                    119 ist aber auf alle Fälle falsch

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                      #11
                      Sorry statt 1190€ stand bei mir 1119. Habe es gerade korrigiert. War ein schneller Zahlendreher. Bin schon ganz gagga durch die ganzen Zahlentabellen in meinen Exel files. Hat hat es für das einfachste Prozentrechnen nicht mehr gereicht. Mir verschwimmen schon die Zahlen vor den Augen

                      Warum trägst Du in das Feld Steuer aus Leistungen zu 19 %, das ja automatisch ausgefüllt wird, 16 % ein?
                      Das betrifft insbesondere meine Provisionsauszahlung von Spreadshirt die immer mit 19% versteuert werden musste, aber wegen Corona eine Zeit lang nur noch mit 16% versteuert wurde. So hat mir Spreadshirt die Steuer mit 16% ausbezahlt, sodass ich sie an den Fiskus weitergeben/abführen kann.

                      Wie muss ich Dienstleistungen abführen, bei denen der Anbieter in Amerika oder Australien sitzt? In meinem Beispiel:
                      1. PlaceIt (Australien) - Bezahlter Onlineaccount zur Erstellung von digitalen Mockups und Grafiken
                      2. Envato (Australien) - gekauftes Template für mein Shopify Onlineshop
                      3. Shopify (Canada) - monatliche Gebühr für Onlineshop Bereitstellung (Webshosting)
                      Wie würdest du die einzelnen Punkte einordnen Lieferung / Dienstleistung / etc. und wo im Steuerformular für die monatliche Steuervoranmeldung angeben?
                      Zuletzt geändert von SteuerMacy; 11.04.2021, 15:13.

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                        #12
                        Die 16%igen Umsätze kannst Du aber nicht bei Kennzahl 81 eintragen.

                        13b-Umsätze aus Drittländern gehören in die Zeile 42.

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                          #13
                          Wie muss ich Dienstleistungen abführen, bei denen der Anbieter in Amerika oder Australien sitzt? In meinem Beispiel:
                          1. PlaceIt (Australien) - Bezahlter Onlineaccount zur Erstellung von digitalen Mockups und Grafiken
                          2. Envato (Australien) - gekauftes Template für mein Shopify Onlineshop
                          3. Shopify (Canada) - monatliche Gebühr für Onlineshop Bereitstellung (Webshosting)
                          Wie würdest du die einzelnen Punkte einordnen Lieferung / Dienstleistung / etc. und wo im Steuerformular für die monatliche Steuervoranmeldung angeben?
                          Hättest du hierzu einen Tipp in welche Zeilen ich das eintragen muss? (Sind keine 16% sondern jeweils mit 0% ausgewiesene Rechnungen)

                          Die 16%igen Umsätze kannst Du aber nicht bei Kennzahl 81 eintragen.

                          13b-Umsätze aus Drittländern gehören in die Zeile 42.
                          16% Umsätze betraf nur die von Spreadshirt an mich ausgezahlten Provisionen. Spreadshirt hat seinen Sitz hier in Leipzig/Deutschland

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                            #14
                            Zitat von SteuerMacy Beitrag anzeigen
                            Hättest du hierzu einen Tipp in welche Zeilen ich das eintragen muss? (Sind keine 16% sondern jeweils mit 0% ausgewiesene Rechnungen)
                            Ja, hab ich ja gemacht:

                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            13b-Umsätze aus Drittländern gehören in die Zeile 42.
                            Nochmal zu den 16%igen Umsätzen:

                            Zitat von SteuerMacy Beitrag anzeigen
                            Lieferungen und sonstige Leistungen /steuerpflichtige Umsätze/) Zeile 26 Feld 81 ... deine gestellte Rechnung von 100€ + 16% Mehrwertsteuer -> also 16€ hier eintragen
                            Das ist so nicht richtig.

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