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    Moin,
    ich hoffe ich bin hier richtig.
    Ich mache in diesem jahr meine Steuerklärung das erstemal als Pensionär/Rentner. Anscheinend ist alles richtig, aber Elster berechnet die anfallende Steuer nicht. Was auch immer ich bei "Werbungskosten in Sonderfällen" eintrage. Es kommt sofort eine Fehlermeldung. "0" reicht nicht. Muss ich die Werbungskosten für die 1. Jahreshälfte (bin seit August pensioniert) eintragen??

    Liebe Grüße und Danke für Hilfe

    Klaus
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    #2
    Muss ich die Werbungskosten für die 1. Jahreshälfte (bin seit August pensioniert) eintragen??
    Wenn du damit über die 1.000,00 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommst, würde das sicher Sinn machen, aber von müssen kann nicht die Rede sein.

    Der 0-Wert im Jahr der Pensionierung ist bei Mein ELSTER 2020 auf Seite 17 der Anlage N in Zeile 73 einzutragen, aber das hast du ja sicher schon gemacht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Moin Charlie danke für die schnelle Antwort!
      Ich habe "0" eingetragen, das hat nichts geändert, dann ich die weiteren Zeilen überall bei Aufwendungen "keine" und "0" aber im Prinzip ändert es nichts. Es gibt keinen Fehler aber eine Berechnung findet nicht statt, weil: "Anlage N: Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt, jedoch keine entsprechende Vergütung" ich habe aber die "Vergütung" von der Lohnsteuerbescheinigung und von der Deutschen Rente (in Anlagen R) eingetragen....
      Hm, echt komisch

      Gruß
      Klaus

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        #4
        Die 0-Werte in den weiteren Zeilen sind aber falsch. Da du nur laufende Versorgungsbezüge erhalten hast, darfst du in die Zeilen 74 und 75

        nichts eintragen, auch keinen Text. Die Zeilen müssen leer bleiben. Das steht doch in der Fehlermeldung der Steuerberechnung:

        Anlage N: Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt, jedoch keine entsprechende Vergütung

        Nullwerte darf man nur dort eintragen, wo das ausdrücklich verlangt wird !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Moin,
          wenn ich in Zeile 73 "0" eintrage, will das Programm einen Eintrag in "Art der Aufwendung". Ich habe "Werbungskosten" aber die beziehen sich auf die Monate vor August und stehen weiter vorne, wie früher auch......
          Welche "Zeile 11" meint das Programm denn?
          Anscheinend ist irgendwas völlig "gaga" und ich fang nochmal von vorne an.

          Gruß
          Klaus

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            #6
            Ob du bei Art der Aufwendung in Zeile 73 jetzt Werbungskosten oder Keine einträgst, ist der Anwendung egal, Hauptsache es steht überhaupt Text drin.

            Mit Zeile 11 meint die Anwendung die Zeile 11 der Anlage N auf Seite 3 - Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 - 3. Dort sind die laufenden

            Versorgungsbezüge
            ab August 2020 gemäß Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung zu erfassen bzw. bereits erfasst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              das kann doch nicht sein, dass hier ein Eintrag erfolgen muss, wenn keine Werbungskosten angefallen sind
              Zeile 73.
              Gruß FIGUL

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                #8
                das kann doch nicht sein, dass hier ein Eintrag erfolgen muss, wenn keine Werbungskosten angefallen sind Zeile 73.
                Doch, im Jahr der Pensionierung ist der Eintrag verpflichtend, danach nicht mehr. Der Grund ist, dass bei Versorgungsbezügen

                ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 € berücksichtigt wird und diese Werbungskosten in diesem Jahr von den Werbungskosten

                als aktiver Arbeitnehmer abgegrenzt werden müssen. Wenn die 102,00 € nach Versorgungseintritt nicht überschritten werden, darf man

                auch 0 eintragen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo,

                  ich möchte nicht ganz dumm sterben - wo findet man den Hinweis mit dem Eintrag mit dem Jahr der Verrentung
                  Nur durch die Fehlermeldung?
                  Wenn das so ist, mach ich es im nächsten Jahr wieder, was doch vollkommen überflüssig ist
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Nur durch die Fehlermeldung?
                    So sieht es aus ! Ich habe allerdings auch jetzt noch Einträge in der Zeile 73, weil ich durch Beiträge zu Berufsverbänden über die 102,00 € komme.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      wenn du über die 102.- kommst ist es ja klar.
                      Aber so ein .... Ich bin sprachlos

                      Logik? - absolutes Fremdwort
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Logik? - absolutes Fremdwort
                        Das kann man so oder so sehen. Wegen der unterschiedlich hohen Pauschbeträge für Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger

                        will man eben sicherstellen, dass im Jahr des Versorgungseintritts die Werbungskosten richtig zugeordnet werden. Diese Art von

                        Plausibilitätsprüfung erfolgt im Übrigen auch bei der Erklärung von Abfindungen, dort wegen der Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Moin,
                          das ist echt kompliziert anscheinend. Egal, was ich mache, bei mir berechnet das Programm keine Steuer. Ich kann das aber so wie es ist übermitteln. Da gibt es kein Problem.

                          Ich denke ich werde das machen!

                          Gruß
                          Klaus
                          achja, muss ich bei Arbeitsmitteln alle einzeln aufführen oder reicht die Summe??
                          Ich kann auch eine Liste hinschicken...................?

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                            #14
                            achja, muss ich bei Arbeitsmitteln alle einzeln aufführen oder reicht die Summe??
                            Einzeln auflisten, wenn es nicht zu viele sind, ist besser, ansonsten über Belegnachreichung eine Liste hochladen.

                            Wenn du meine Vorschläge exakt befolgen würdest, würde auch die Steuerberechnung funktionieren

                            Siehe meine Hinweise in den Beiträgen #2, #4 und #6. So schwierig ist das jetzt auch wieder nicht
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Moin moin,
                              ich habe jetzt nochmal alles durchgeschaut. Ist finde keine :
                              "Anlage N: Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt, jedoch keine entsprechende Vergütung"
                              Wo, in welcher Zeile sollen die stehen?
                              Ich weiß es klingt doof, aber ich habe alle deine Anmerkungen eingearbeitet............

                              Gruß
                              Klaus
                              vielleicht alles löschen und nochmal .....................

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